Der unverzichtbare Dritte
Deutschland steht im Verfahren Nicaragua gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof unter dem Vorwurf, durch Waffenlieferungen an Israel und den zeitweiligen Stopp der UNRWA-Finanzierung gegen Pflichten aus der Völkermordkonvention und den Genfer Konventionen verstoßen zu haben. Doch Berlin verteidigt sich bislang nicht in der Sache, sondern über Zuständigkeitseinreden, Fristtaktik und das Argument vom „unverzichtbaren Dritten“ Israel. Diese Analyse zeigt, wie aus einem juristischen Zwischenverfahren eine politische Grundsatzfrage wird: Gilt die regelbasierte Ordnung auch dann, wenn sie gegen westliche Staaten selbst angewendet wird - oder endet sie dort, wo ihre eigenen Architekten zur Verantwortung gezogen werden sollen?