von Michael Hollister
Exklusive Veröffentlichung nur bei Michael Hollister am 03.05.2026
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Teil 1 lesen Sie bitte hier:
Israel: Das System hinter den Gittern – Teil 1



De-facto-Staatspolitik
Genf, 11. November 2025. Peter Vedel Kessing, dänischer Jurist und Berichterstatter des UN-Ausschusses gegen Folter für Israel, wandte sich an die israelische Delegation und sprach einen Satz, der in 34 Jahren israelischer Vertragstreue zur UN-Antifolterkonvention so noch nicht gefallen war: „Der Ausschuss ist zutiefst entsetzt über die Beschreibungen, die wir in einer großen Anzahl von Alternativberichten erhalten haben – über das, was systematische und weitverbreitete Folter und Misshandlung von Palästinensern zu sein scheint, einschließlich Kindern.“ Und dann: „Es wird behauptet, dass Folter zu einem vorsätzlichen und weitverbreiteten Instrument der Staatspolitik geworden ist – von der Verhaftung über die Befragung bis zur Inhaftierung.“
Die israelische Delegation, geleitet vom Justizministeriumsdirektor Itamar Donenfeld und dem israelischen UN-Botschafter in Genf, Daniel Meron, wies das zurück. Meron bezeichnete die Vorwürfe als „Desinformation“. Donenfeld versicherte das „vollständige und unerschütterliche Bekenntnis“ Israels zur Konvention und forderte den Ausschuss auf, sich an Fakten und Recht zu halten, nicht an „antisemitische Propaganda“ zu appellieren.
Zwei Wochen später, am 25. November 2025, verabschiedete der Ausschuss seine Abschlussfeststellungen. Veröffentlicht wurden sie am 22. Dezember 2025 unter der Bezeichnung CAT/C/ISR/CO/6. Was darin steht, ist stärker als das, was Meron und Donenfeld in Genf zu verhindern versucht hatten.
Was der Ausschuss gegen Folter ist – und was er nicht ist
Wer die Tragweite von CAT/C/ISR/CO/6 einordnen will, muss zunächst verstehen, womit er es zu tun hat.
Der UN-Ausschuss gegen Folter ist kein Strafgericht. Er spricht keine Schuldurteile gegen Einzelpersonen. Er kann keine Sanktionen verhängen, keine Verhaftungen anordnen, keine Strafverfolgung erzwingen. Er ist ein Vertragsorgan – eingesetzt auf Grundlage der UN-Antifolterkonvention von 1984, bestehend aus zehn unabhängigen Experten, die in persönlicher Eigenschaft und nicht als Regierungsvertreter handeln. Sein Mandat ist die Überwachung der Umsetzung der Konvention durch die 174 Vertragsstaaten, darunter Israel seit 1991. Die 83. Sitzung, in der Israel überprüft wurde, war die erste seit 2016 – eine Lücke von fast einem Jahrzehnt.
Das Verfahren läuft in klar definierten Schritten. Vertragsstaaten legen periodisch Berichte über ihre Umsetzung der Konvention vor. Zivilgesellschaftliche Organisationen können parallel Alternativberichte einreichen. Der Ausschuss führt einen öffentlichen Dialog mit der staatlichen Delegation – Fragen, Antworten, Nachfragen über zwei Sitzungstage. Am Ende verabschiedet er Concluding Observations: Feststellungen, Besorgnisse und Empfehlungen, gerichtet an den Staat. Für bestimmte prioritäre Empfehlungen setzt er Fristen zur Berichterstattung über deren Umsetzung.
Das ist kein weicher Mechanismus. Concluding Observations eines UN-Vertragsorgans sind keine unverbindlichen Meinungen. Sie sind die offizielle internationale Bewertung der Vertragstreue eines Staates durch das dafür zuständige UN-Gremium. Sie fließen in das Völkergewohnheitsrecht ein, werden von internationalen Gerichten – einschließlich des Internationalen Gerichtshofs – zitiert und bilden die Grundlage für Folgeüberprüfungen. Ein Staat, der Empfehlungen systematisch ignoriert, dokumentiert damit gegenüber der internationalen Gemeinschaft seine bewusste Nichterfüllung von Vertragspflichten. Israel hat das bereits zweimal getan: Sowohl nach den Empfehlungen von 2009 als auch nach denen von 2016 wurden keine legislativen Schritte unternommen. Der Ausschuss hält das in den aktuellen Feststellungen ausdrücklich fest.
Gleichzeitig ist der Ausschuss kein Ermittlungsorgan. Er stützt sich auf Berichte, Dokumente und den Dialog mit dem Staat. Er führt keine eigenen Vor-Ort-Ermittlungen durch und stellt keine individuellen Sachverhalte strafgerichtlich fest. Was er tut: Er bewertet die Gesamtlage auf Grundlage aller verfügbaren Informationen und formuliert, was er daraus schlussfolgert. Genau das macht das vorliegende Dokument so bedeutsam.
Die Verfahrenskette: Vom NGO-Bericht zum Genfer Sitzungssaal
Der erste Teil dieser Serie hat die institutionelle Ausgangslage beschrieben: die fünf israelischen Menschenrechtsorganisationen, die am 13. Oktober 2025 eine gemeinsame Submission beim Ausschuss einreichten – das Public Committee Against Torture in Israel, Adalah, HaMoked, Physicians for Human Rights Israel und Parents Against Child Detention, unterstützt von der World Organisation Against Torture. Diese Eingabe ist der Ausgangspunkt einer institutionellen Kette, die es in dieser Form seit 2016 nicht gegeben hatte.

Was in den zwei Sitzungstagen in Genf stattfand, ist im öffentlichen Sitzungsprotokoll dokumentiert und gibt dem Leser etwas, das reine Dokumentenauswertung nicht liefert: das direkte Aufeinandertreffen zweier Positionen unter Bedingungen, bei denen beide Seiten erklären müssen, warum der Ausschuss ihr, nicht der anderen Seite, glauben soll.
Kessing stellte der israelischen Delegation eine Frage, die das Kernproblem des gesamten Verfahrens auf den Punkt brachte: Fünf alternative, zuverlässige Institutionen hätten dem Ausschuss wiederholt berichtet, dass Palästinenser in Verhören misshandelt und gefoltert würden – unter anderem durch eng zugezogene Handschellen, Urinieren auf Häftlinge, Demütigungen und die Verweigerung religiöser Rechte. Israel habe das heute bestritten. „Warum sollte der Ausschuss den Berichten, die er von fünf alternativen und zuverlässigen Institutionen erhalten hat, nicht glauben?“
Die Antwort der Delegation kam von mehreren Seiten. Donenfeld bekräftigte das vollständige Bekenntnis Israels zur Konvention und verwies auf die Situation nach dem 7. Oktober – einem Tag „unvorstellbaren Schreckens, der jede Grenze von Recht und Moral zerriss“. Der Ausschuss müsse Hamas verurteilen und alle Mittel seines Mandats nutzen, um die Freilassung der Geiseln zu fordern. Botschafter Meron erklärte: Israel weise die Behauptung systematischer und weitverbreiteter Misshandlung und Folter zurück. In Ausnahmefällen, in denen Einzelpersonen das Gesetz brächen, müssten sie zur Rechenschaft gezogen werden. Das sei nicht dasselbe wie ein System.
Die Delegation brachte auch Geiseln mit nach Genf. Keith und Aviva Siegel, Bewohner des Kibbuz Kfar Aza, die 51 Tage in Gaza festgehalten worden waren, schilderten vor dem Ausschuss ihre Erfahrungen – Hunger, Drohungen, unzureichendes Wasser, systematische Misshandlung. Kessing reagierte: Der Ausschuss sei sich der konsistenten und gut dokumentierten Berichte über Folter und Kriegsverbrechen von Hamas gegen israelische Soldaten und Zivilisten bewusst. „Die Tatsache, dass eine der Kriegsparteien ihre Verpflichtungen verletzt und ignoriert, kann von der anderen Partei nicht als Entschuldigung dafür verwendet werden“, dasselbe zu tun. Hamas-Verbrechen würden separat mit dem Staat Palästina erörtert.
Zur Frage der Ermittlungsmechanismen – einem zentralen Streitpunkt – erklärte die israelische Delegation, der IPS verfolge eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Misshandlungen. Alle Mitarbeiter würden entsprechend geschult. Bei Todesfällen in Haft werde sofort eine Untersuchungskommission eingesetzt. Eine neue Abteilung für alternative Inhaftierungsformen sei eingerichtet worden, um nichtfreiheitsentziehende Maßnahmen auszuweiten. Kessing fragte nach: Wie viele Überwachungsstunden seien in den ISA-Verhörräumen 2024 und 2025 durchgeführt worden? Wie oft hätten Supervisoren festgestellt, dass Häftlinge Folter oder unmenschlicher Behandlung ausgesetzt worden waren? Wie oft seien Fälle zur Untersuchung und möglichen Strafverfolgung an den Inspector for Complaints weitergeleitet worden? Konkrete Zahlen lieferte die Delegation auf diese Fragen nicht.
Was im Sitzungsprotokoll dokumentiert ist, geht über die Hauptkonfrontation hinaus. Der Ausschuss stellte der Delegation eine Reihe weiterer konkreter Fragen, auf die Israel entweder ausweichend oder gar nicht antwortete.
Zur Frage der Kameraüberwachung in ISA-Verhörräumen – seit Januar 2018 sind laut israelischer Aussage Kameras in allen Verhörräumen installiert, mit Echtzeit-Übertragung an einen externen Kontrollraum – fragte Kessing: Wie viele Überwachungsstunden seien 2024 und 2025 durchgeführt worden? Wie oft hätten Supervisoren festgestellt, dass Häftlinge Folter oder unmenschlicher Behandlung ausgesetzt worden waren? Wie oft seien Fälle zur Strafverfolgung weitergeleitet worden? Israels Antwort blieb ohne konkrete Zahlen. Der Ausschuss hielt in seinen Abschlussfeststellungen fest, was er selbst weiß: Trotz angeblicher Hunderte von Überwachungsstunden und Dutzender Berichte sei der Staat nicht in der Lage gewesen, eine einzige sinnvolle Maßnahme zu benennen, die aus diesem Mechanismus resultiert habe – geschweige denn Anklagen.
Zur Frage der Minderjährigen – der Ausschuss war tief besorgt über Berichte eines signifikanten Anstiegs inhaftierter palästinensischer Kinder, von denen viele unter Verwaltungshaft oder verlängerter Untersuchungshaft gehalten wurden – fragte er: Wie stelle Israel sicher, dass Minderjährige in Verwaltungshaft vor Folter oder gewaltsamen Verhören geschützt werden? Was garantiere, dass Kinder regelmäßigen und vertraulichen Zugang zu Anwälten, medizinischer Versorgung und Familienbesuch haben? Für Minderjährige, die unter dem Unlawful Combatants Law festgehalten werden: Wie würden Verfahrensgarantien und Haftbedingungen mit internationalen Standards in Einklang gebracht? Auch hier: keine konkreten Zahlen von der israelischen Seite, keine Erklärung, wie die genannten Garantien in der Praxis sichergestellt werden.
Ein weiterer Moment im Sitzungssaal verdient Festhalten. Kessing sprach ein grundlegendes Prinzip aus, das Israels gesamter Argumentation entgegentrat: „Die Tatsache, dass eine der Konfliktparteien ihre Verpflichtungen verletzt und ignoriert, kann von der anderen Partei nicht als Entschuldigung dafür verwendet werden“, dasselbe zu tun. Damit wies der Ausschuss die implizite Logik zurück, die durch die Anwesenheit der Geiseln Siegel und Israels Verweis auf den Hamas-Angriff transportiert wurde: dass Israels Verhalten im Licht der Gegnerverbrechen zu bewerten sei. Die Konvention kennt diese Abwägung nicht. Artikel 2 Absatz 2 ist eindeutig: keine Ausnahmen, unter keinen Umständen.
Das Abschlussstatement Donenfelds in Genf: Israel habe während des gesamten Dialogs sein volles Bekenntnis zur Konvention durch Fakten, Daten, rechtliche Schutzmaßnahmen und robuste Überwachungsmechanismen demonstriert.
Was der Ausschuss selbst sagt: Paragraph 28 im Volltext
Die Abschlussfeststellungen CAT/C/ISR/CO/6 umfassen 57 Paragraphen zu einem breiten Themenspektrum – von der Kriminalisierung von Folter als Straftatbestand über Verwaltungshaft und Bedingungen in Hafteinrichtungen bis hin zu Abschiebungsschutz, Todesstrafe und dem Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern. Das Dokument enthält mehr als 50 Einzelfeststellungen und Empfehlungen. Sein Gravitationszentrum ist Paragraph 28.

Der Ausschuss erklärt sich dort „zutiefst beunruhigt über Berichte, die auf die Anwendung einer de-facto-Staatspolitik organisierten und verbreiteten Folter und Misshandlung im Berichtszeitraum hinweisen, die sich seit dem 7. Oktober 2023 gravierend intensiviert hat und die gemäß den Feststellungen der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission für das besetzte palästinensische Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, und Israel, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt und Teil des actus reus eines Genozids ist.“
Drei Elemente dieses Satzes verlangen präzise Einordnung.
Erstens: Wessen Qualifizierung ist das? Der Ausschuss sagt nicht, NGOs behaupten eine de-facto-Staatspolitik. Er sagt, Berichte weisen auf eine solche hin – und übernimmt damit diese Qualifizierung als eigenständige Feststellung in sein offizielles Dokument. Das ist eine andere Aussageebene. Der Unterschied entspricht dem zwischen „Zeugen behaupten, X habe geschossen“ und „Das Gericht stellt fest, X habe geschossen“ – wobei der Ausschuss kein Strafgericht ist, aber als UN-Vertragsorgan eine andere institutionelle Autorität besitzt als die NGOs, die er zitiert.
Zweitens: Was ist actus reus? Es ist ein juristischer Fachbegriff und bezeichnet die äußere Tathandlung eines Verbrechens – den objektiven Tatbestand, ohne das subjektive Element der Absicht. Die Feststellung, dass etwas Teil des actus reus eines Genozids darstellt, ist eine der schärfsten völkerrechtlichen Qualifizierungen, die ein UN-Gremium vornehmen kann, ohne selbst ein Strafgericht zu sein. Der Ausschuss übernimmt diese Formulierung nicht als eigene Feststellung, sondern als Verweis auf die Feststellungen der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission – eines separaten UN-Gremiums. Aber er übernimmt diesen Verweis. Das hat Gewicht.
Drittens: Was folgt daraus im Dokument? Paragraph 28 listet detailliert auf, welche konkreten Misshandlungsformen berichtet wurden und die der Ausschuss als Teil dieser de-facto-Staatspolitik einordnet: wiederholte schwere Schläge, Hunde-Angriffe, Elektroschocks, Waterboarding, lang andauernde Stresshaltungen, sexuelle Gewalt, Drohungen gegen Häftlinge und ihre Familienangehörigen, Beleidigungen der persönlichen Würde und Demütigungen wie das Zwingen, sich wie Tiere zu verhalten oder auf sie zu urinieren, systematische Verweigerung medizinischer Versorgung, übermäßiger Einsatz von Fesseln mit teilweise resultierenden Amputationen, Operationen ohne Narkose, Exposition gegenüber extremer Kälte oder Hitze einschließlich kochenden Wassers, Entzug angemessener Ernährung und Wasser, Entzug von Kleidung, Schlaf und Hygienezugang, Entzug von Licht, Einsatz lauter Musik, Verweigerung der Religionsausübung sowie der zwangsweise Einsatz halluzinogener Medikamente – alles in diskriminierender Weise gegen Palästinenser, zu Zwecken einschließlich der Informations- oder Geständnisgewinnung und als kollektive Bestrafung.
Die Breite dieser Liste ist kein rhetorisches Mittel. Sie ist das Ergebnis eines Verfahrens, in dem der Ausschuss alle eingereichten Berichte, die staatliche Stellungnahme und den öffentlichen Dialog ausgewertet hat. Die Feststellung, dass all diese Methoden dokumentiert und berichtet worden sind und dass sie auf eine de-facto-Staatspolitik hinweisen, ist die formelle Schlussfolgerung dieses Auswertungsprozesses.
Israels Position: Vollständig und fair
Saubere Berichterstattung verlangt, die israelische Position vollständig darzustellen. Was die Delegation in Genf vorgebracht hat, ist dokumentiert – und es ist mehr als bloße Zurückweisung.
Israel bestreitet den Systemcharakter der Vorwürfe. Botschafter Meron bezeichnete die Vorwürfe als „Desinformation“ und betonte, Israel sei seinen Konventionsverpflichtungen gemäß seinen moralischen Werten und Prinzipien verpflichtet, auch angesichts der Herausforderungen durch eine terroristische Organisation. In Ausnahmefällen, in denen Einzelpersonen das Gesetz brächen, müssten sie zur Rechenschaft gezogen werden. Das sei der Unterschied zwischen Einzelfall und System.
Israel verwies auf die Sicherheitslage. Der Angriff vom 7. Oktober 2023 wird von israelischer Seite konsequent als Ausgangspunkt jeder Diskussion über Haftbedingungen gesetzt – als Kontext, der außergewöhnliche Maßnahmen erkläre, ohne sie zu rechtfertigen. Donenfeld forderte den Ausschuss auf, Hamas zu verurteilen und die Freilassung der Geiseln zu fordern. Die Anwesenheit von Aviva und Keith Siegel in Genf war kein Zufall: Sie sollten dem Ausschuss vor Augen führen, was israelische Staatsbürger erlitten hatten – und damit implizit den Kontext setzen, in dem israelische Sicherheitsmaßnahmen zu bewerten seien.
Israel bestritt die Anwendbarkeit der Konvention auf die besetzten palästinensischen Gebiete – eine Haltung, die Israel seit Jahrzehnten einnimmt und die der Ausschuss ebenso lang zurückweist. Meron erklärte am Ende der Sitzung ausdrücklich, Israel halte daran fest, dass die Konvention sich auf „Territorium unter seiner Gerichtsbarkeit“ im Sinne seines souveränen Staatsgebiets beziehe.
Zur Frage der Ermittlungsmechanismen verwies Israel auf bestehende Strukturen: den Inspector for Interrogee Complaints für ISA-Beschwerden, die Military Police Criminal Investigation Division für das Militär, die National Prison Wardens Investigation Unit für den IPS. Alle diese Mechanismen existieren. Was Israel in Genf nicht lieferte: konkrete Zahlen darüber, wie oft diese Mechanismen in den vergangenen zwei Jahren tatsächlich zu Anklagen geführt haben. Der Ausschuss hielt in seinen Abschlussfeststellungen fest, was er weiß: Der Inspector hat trotz weitverbreiteter Foltervorwürfe seit dem 7. Oktober 2023 keine einzige strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Das Militär hat in zwei Kriegsjahren eine einzige Verurteilung wegen Misshandlung erwirkt – sieben Monate Haft, vom Ausschuss als nicht der Schwere der Tat entsprechend bewertet.
Der Ausschuss erkennt die Verurteilung des Hamas-Angriffs ausdrücklich an. Er spricht in seinen Abschlussfeststellungen von einem „verwerflichen Verlust von Menschenleben“ und kondoliert dem Staat Israel. Er unterstreicht zugleich, was Artikel 2 Absatz 2 der Konvention festschreibt: Das Folterverbot gilt absolut. Keine Ausnahme für Sicherheitslage, bewaffneten Konflikt oder innenpolitischen Notstand. Das ist nicht die Meinung des Ausschusses. Es ist der Vertragstext, den Israel 1991 unterzeichnet hat.
Was der Ausschuss fordert: Vier Prioritäten, eine Frist
Der Ausschuss hat Israel aufgefordert, bis zum 28. November 2026 über die Umsetzung von vier spezifischen Empfehlungen zu berichten. Diese Follow-up-Prioritäten markieren, was er als dringendste Handlungspflichten einstuft.

Erstens: Kriminalisierung von Folter als eigenständiger Straftatbestand sowie eine öffentliche Erklärung auf höchster staatlicher Ebene, dass Folter nicht toleriert wird und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden. Der Ausschuss wiederholt damit Forderungen, die er Israel bereits 2009 und 2016 gestellt hat. Israel hat in keinem der beiden Fälle legislativ gehandelt. Justizminister Levin erklärte im August 2023 offen, die Regierung habe keinen Anlass gesehen, sich mit der Frage zu befassen. Das ist der Zustand, den der Ausschuss 34 Jahre nach Ratifizierung der Konvention als ersten Handlungsbedarf nennt.
Zweitens: Ende der Incommunicado-Haft und der erzwungenen Verschwindenlassen. Der Ausschuss fordert Israel auf, sofort die Incommunicado-Haft zu beenden, das Schicksal und den Aufenthaltsort aller Häftlinge klarzustellen und alle Personen zu verfolgen und zu bestrafen, die erzwungenes Verschwinden anordnen, autorisieren oder anderweitig ermöglichen. Diese Forderung zielt direkt auf das Unlawful Combatants Law und seine Praxis: Zehntausende Palästinenser aus Gaza wurden seit Oktober 2023 ohne Benachrichtigung der Familien, ohne IKRK-Zugang und ohne Anwaltskontakt festgehalten.
Drittens: Zugang zu Gesundheitsversorgung in Haft. Der Ausschuss fordert Israel auf, sicherzustellen, dass alle Häftlinge Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung haben, einschließlich rechtzeitiger Behandlung, unabhängiger ärztlicher Begleitung und aller notwendigen Medikamente, sowie Prävention, Früherkennung und Behandlung von Infektionskrankheiten. Die Krätze-Epidemie, die im September 2025 schätzungsweise 25 Prozent aller Palästinenser in IPS-Sicherheitsflügeln befallen hatte, wird im Dokument explizit erwähnt.
Viertens: Einstellung aller Praktiken in den besetzten palästinensischen Gebieten, die Folter oder unmenschliche Behandlung darstellen. Sofortiger Zugang für humanitäre Hilfe und Hilfsorganisationen nach Gaza; unabhängige Untersuchung aller Menschenrechtsverletzungen im Kontext von Besatzung und bewaffnetem Konflikt; Strafverfolgung der Verantwortlichen einschließlich Vorgesetzter, die wussten oder hätten wissen müssen, dass ihre Untergebenen solche Verbrechen begangen haben oder wahrscheinlich begehen würden.
Über diese vier Prioritäten hinaus enthält das Dokument weitere zentrale Forderungen: die Einrichtung einer unabhängigen, unparteiischen Ad-hoc-Untersuchungskommission für alle Foltervorwürfe im Kontext des bewaffneten Konflikts; sofortiger IKRK-Zugang zu allen Orten, an denen sich Schutzpersonen befinden; Rückgabe der Leichen aller in israelischer Obhut verstorbenen Palästinenser an ihre Familien; und – bemerkenswert spezifisch – die Bereitstellung detaillierter Informationen über Situation und etwaige strafrechtliche Verfolgung von Generalmajor Yifat Tomer-Yerushalmi, die im November 2025 verhaftet wurde, weil sie angeblich die Veröffentlichung von Videomaterial genehmigt hatte, das einen Angriff israelischer Soldaten auf einen palästinensischen Häftling in Sde Teiman zeigte.
Nicht allein: Die internationale Rechtskonstellation seit Oktober 2023
Das CAT-Verfahren steht nicht isoliert. Es ist Teil einer internationalen Rechtskonstellation, die seit Oktober 2023 an Dichte und Schärfe erheblich zugenommen hat – und die dem Ausschussbefund ein Gewicht verleiht, das er allein nicht hätte.
Der Internationale Gerichtshof hat in zwei Gutachten innerhalb von 15 Monaten zentrale Rechtsfragen zu Israels Verhalten in den besetzten palästinensischen Gebieten beantwortet. Im Juli 2024 erklärte der IGH Israels fortgesetzte Präsenz in den besetzten Gebieten für rechtswidrig und forderte deren unverzügliche Beendigung – ein Befund, der weit über das Folterrecht hinausgeht und die gesamte Besatzungsstruktur betrifft. Im Oktober 2025 bekräftigte der IGH in einem weiteren Gutachten Israels Verpflichtungen gegenüber dem Tätigwerden internationaler Organisationen – einschließlich UN-Einrichtungen – in den besetzten Gebieten. Der CAT-Ausschuss zitiert beide Gutachten in seinen Abschlussfeststellungen ausdrücklich als Teil des Rechtsrahmens, in dem seine eigenen Empfehlungen zu verstehen sind.
Der Internationale Strafgerichtshof hat im November 2024 Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joav Galant erlassen. Die Vorwürfe umfassen unter anderem den Einsatz von Hunger als Kriegsmittel sowie andere Handlungen, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden. Israel erkennt die Zuständigkeit des IStGH nicht an. Das ändert nichts an der rechtlichen Existenz der Haftbefehle – sie verpflichten alle 124 IStGH-Mitgliedstaaten zur Verhaftung der Genannten bei Einreise. Es ist kein Zufall, dass die israelische Gesetzgebungsinitiative zur Kriminalisierung von IStGH-Kooperation – die der Ausschuss in seinen Feststellungen explizit erwähnt – unmittelbar nach Ausstellung dieser Haftbefehle an Fahrt aufnahm.
Die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission für das besetzte palästinensische Gebiet – ein eigenständiges UN-Gremium, das vom Menschenrechtsrat eingesetzt wurde – hat in einem juristischen Analysepapier festgestellt, dass Israels Verhalten in Gaza Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt und Teil des actus reus eines Genozids ist. Das ist die Quelle des schärfsten Satzes in Paragraph 28 des CAT-Dokuments. Der Ausschuss hat diese Feststellung nicht selbst vorgenommen – er hat sie zitiert und in seinen Befund integriert. Damit haben zwei unabhängige UN-Gremien dieselbe Rechtsfigur verwendet, um Israels Verhalten zu qualifizieren.
Der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten hat in seinem Bericht an den Menschenrechtsrat ebenfalls den Begriff Folter verwendet und die Haftbedingungen als Teil eines systematischen Musters eingeordnet. Mehrere UN-Sonderverfahren haben in diesem Zeitraum Kommuniqués zu Einzelfällen – darunter Sde Teiman, Ofer und ISA-Verhöreinrichtungen – veröffentlicht und Israel um Stellungnahme ersucht.
Was sich in dieser Konstellation zeigt, ist nicht eine einzige Instanz, die einen Vorwurf erhebt, sondern ein zunehmend dichtes Netz internationaler Rechtsgremien, die unabhängig voneinander und mit unterschiedlichen Mandaten zu ähnlichen Qualifizierungen kommen. Der CAT-Ausschuss ist das jüngste Glied dieser Kette – aber er ist nicht das einzige. Und jedes weitere Glied macht es schwerer, die Gesamtlage als koordinierte politische Kampagne gegen Israel abzutun, wie es israelische Stellen regelmäßig tun. Zehn unabhängige Experten in Genf, Richter des IGH in Den Haag, IStGH-Ankläger und UN-Sonderberichterstatter haben keine gemeinsame politische Agenda. Sie haben gemeinsame Rechtsdokumente – und dieselbe Faktenlage.
Die NGO-Infrastruktur, die diese Dokumentation erst möglich gemacht hat, steht dabei selbst unter Druck. Der Ausschuss äußert in seinen Abschlussfeststellungen ausdrücklich Besorgnis über das geplante Vereinsgesetz, das NGOs mit ausländischen Regierungsgeldern für drei Jahre von öffentlicher Kritik an Ministerien ausschließen und mit Steuerstrafen von bis zu 46 Prozent auf ausländische Spenden belegen würde. Und über das Gesetz zur Kriminalisierung von IStGH-Kooperation, das Strafen von bis zu lebenslanger Haft vorsieht. Beide Initiativen zielen direkt auf die Organisationen, die die Datenbasis für das CAT-Verfahren geliefert haben – und auf alle künftigen Verfahren dieser Art.
Drei Ebenen: Was belegt ist, was gefordert wird, was offen bleibt
Für eine journalistisch saubere Einordnung ist die Trennung von drei Ebenen unerlässlich – nicht als Abschwächung des Befunds, sondern als Präzision, die ihn erst belastbar macht. Wer diese Ebenen vermischt, macht sich angreifbar. Wer sie sauber hält, nicht.
Ebene eins: Was durch das UN-Verfahren belegt ist.
Das Prüfverfahren hat stattgefunden. Die NGO-Submissions wurden als formelle Verfahrensdokumente aufgenommen und sind Teil des offiziellen UN-Dokumentenbestands. Die israelische Delegation hatte zwei volle Sitzungstage, um ihre Position darzulegen – sie hat diese Gelegenheit genutzt und Israel hat konkret widersprochen. Der Ausschuss hat seine Feststellungen auf Grundlage aller verfügbaren Informationen getroffen: NGO-Berichte, Staatsbericht, öffentlicher Dialog, eigene Auswertung. Das Ergebnis ist CAT/C/ISR/CO/6, veröffentlicht am 22. Dezember 2025. Daran ändert keine israelische Zurückweisung etwas – nicht rechtlich, nicht institutionell, nicht faktisch.
Belegt ist ferner: Die fünf einreichenden Organisationen sind keine Kampagnengruppen ohne Feldarbeit. PCATI existiert seit 1990, HaMoked seit 37 Jahren, Adalah seit fast 30 Jahren, PHRI seit Jahrzehnten. Ihre Dokumentationsmethodik – Zeugenaussagen, Gefängnisbesuche, Rechtsarbeit, Informationsfreiheitsanfragen, Gerichtsakten – entspricht dem Standard, der in internationalen Rechtsverfahren als juristisch verwertbar gilt. Der Ausschuss hat diese Quellen als „fünf alternative und zuverlässige Institutionen“ bezeichnet – das ist keine Höflichkeitsfloskel, sondern eine Qualifizierung mit Verfahrensrelevanz. Kessing hat die israelische Delegation im Sitzungssaal direkt gefragt, warum der Ausschuss diesen Quellen nicht glauben sollte. Eine überzeugende Antwort blieb aus.
Belegt ist schließlich: Israel hat die Empfehlungen des Ausschusses von 2009 nicht umgesetzt. Und die von 2016 nicht. Der Ausschuss hält das in den aktuellen Feststellungen ausdrücklich fest. Das ist kein Hintergrundrauschen – es ist Teil der Bewertungsgrundlage für die Frage, ob Israel als Staat eine strukturelle Bereitschaft zur Vertragstreue zeigt.
Ebene zwei: Was der Ausschuss gefordert hat.
Vier prioritäre Maßnahmen mit Berichtsfrist 28. November 2026: Kriminalisierung von Folter als eigenständiger Straftatbestand mit öffentlicher Erklärung auf höchster Ebene; Ende der Incommunicado-Haft und aller Praktiken, die erzwungenem Verschwinden gleichkommen; Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung für alle Häftlinge; Einstellung aller Praktiken in den besetzten palästinensischen Gebieten, die Folter oder unmenschliche Behandlung darstellen.
Darüber hinaus – nicht als Follow-up-Prioritäten, aber als vollwertige Empfehlungen im Dokument: Einrichtung einer unabhängigen Ad-hoc-Untersuchungskommission für alle Foltervorwürfe im Kontext des bewaffneten Konflikts; sofortiger IKRK-Zugang zu allen Haftorten; Rückgabe der Leichen aller in israelischer Obhut verstorbenen Palästinenser an ihre Familien; detaillierte Berichterstattung über Situation und etwaige Strafverfolgung von Generalmajor Tomer-Yerushalmi; Einrichtung eines Whistleblower-Schutzmechanismus. Das sind insgesamt mehr als 50 Einzelfeststellungen und Empfehlungen in einem Dokument, das Israel bis zum Jahresende 2025 vorlag.

Was diese Forderungen von früheren unterscheidet: Sie sind konkreter, messbarer und mit einer expliziten Nachverfolgungsfrist versehen. Der Ausschuss hat dieselben Forderungen 2009 und 2016 formuliert – ohne Frist, ohne messbares Ergebnis. Die aktuelle Fassung enthält beides. Das erhöht den Rechenschaftsdruck nicht dramatisch, aber es schließt die Hintertür, Empfehlungen als unverbindliche Anregungen zu behandeln.
Ebene drei: Was der Ausschuss nicht getan hat – und was das bedeutet.
Der Ausschuss hat keine strafrechtliche Schuld Einzelner festgestellt. Er hat keinen Genozid festgestellt – er hat auf die Feststellung eines anderen UN-Gremiums verwiesen, der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission, und diese Feststellung in seinen Befund integriert. Er hat keine Sanktionen verhängt, weil er das nicht kann. Er hat keine Strafverfolgung angeordnet, weil das nicht sein Mandat ist.
Die Qualifizierung als de-facto-Staatspolitik organisierten und verbreiteten Folter ist die eigene Bewertung des Ausschusses auf Grundlage der vorliegenden Berichte. Sie ist keine strafgerichtliche Feststellung. Sie ist auch keine bloße Meinungsäußerung. Sie ist das, was ein UN-Vertragsorgan nach einem formalisierten Prüfverfahren – mit staatlicher Beteiligung, mit Widerspruchsmöglichkeit, mit öffentlichem Dialog – als seine Schlussfolgerung in ein offizielles Dokument schreibt. Das hat ein spezifisches, klar definiertes institutionelles Gewicht: mehr als ein NGO-Bericht, weniger als ein Strafurteil, vergleichbar mit dem, was internationale Gerichte als Tatsachenfeststellung einer unabhängigen Sachverständigenkommission behandeln.
Was das in der Praxis bedeutet: Staaten, die CAT-Empfehlungen ignorieren, tun das nicht folgenlos in einem rechtlichen Vakuum. Sie dokumentieren damit ihre Nichterfüllung von Vertragspflichten gegenüber einer internationalen Gemeinschaft, die dieselben Dokumente liest. IStGH-Ankläger lesen sie. IGH-Richter lesen sie. Regierungen, die über Waffenlieferungen, Handelsbeziehungen oder diplomatische Positionen entscheiden, lesen sie – oder sollten es tun. Das ist der eigentliche Wirkungsmechanismus von Concluding Observations: nicht Zwang, sondern Dokumentation, die in anderen Verfahren verwendet werden kann und wird.
Die präzise Formulierung, die diesem Befund vollständig gerecht wird: Der UN-Ausschuss gegen Folter – das für die Überwachung der UN-Antifolterkonvention zuständige Vertragsorgan – hat nach öffentlichem Dialog mit Israel, in dem Israel alle Vorwürfe als Desinformation zurückwies, festgestellt, dass Berichte aus fünf zuverlässigen israelischen Menschenrechtsorganisationen sowie weiterer UN-Gremien auf die Anwendung einer de-facto-Staatspolitik organisierten und verbreiteten Folter hinweisen, die sich seit dem 7. Oktober 2023 gravierend intensiviert hat. Er hat unabhängige Ermittlungen, Strafverfolgung, strukturelle Abhilfe und sofortige Schutzmaßnahmen gefordert und eine Frist von zwölf Monaten gesetzt. Israel hat die Einschätzung zurückgewiesen. Die internationale Rechtskonstellation – IGH, IStGH, Untersuchungskommission, UN-Sonderberichterstatter – zeigt in dieselbe Richtung.
Was kommt
Das Verfahren ist nicht abgeschlossen. Israel wird bis November 2026 berichten müssen, was es in Bezug auf die vier prioritären Empfehlungen unternommen hat. Der Ausschuss wird diesen Bericht prüfen. Auf Basis seiner Bewertung kann er Folgeverfahren einleiten, das Verfahren nach Artikel 20 der Konvention aktivieren – eine vertiefte Untersuchung – oder weitere Empfehlungen formulieren.
Was in diesem Zwölf-Monats-Fenster passiert, ist nicht vorherbestimmt. Israel hat auf frühere Empfehlungen des Ausschusses nicht reagiert – 2009, 2016 – und die internationale Reaktion blieb überschaubar. Gleichzeitig ist die Konstellation heute eine andere: IStGH-Haftbefehle existieren, IGH-Gutachten häufen sich, mehrere UN-Gremien haben unabhängig voneinander ähnliche Qualifizierungen vorgenommen, und die dokumentierende Zivilgesellschaft steht unter gesetzgeberischem Druck, der selbst Gegenstand internationaler Aufmerksamkeit ist.
Ob das eine andere Dynamik erzeugt als die Vergangenheit, ist eine Frage, die die nächsten Monate beantworten werden.
Was die palästinensischen Häftlinge in Sde Teiman, Ofer, Ktzi’ot, Megiddo und in den ISA-Verhöreinrichtungen indessen erfahren, ist kein internationales Verfahren. Es ist ihr Alltag. Dokumentiert, benannt, eingeordnet – und bis dato von einem System geschützt, das nach Befund des zuständigen UN-Vertragsorgans selbst das Problem ist.
Dies ist Teil 2 einer zweiteiligen Serie. Teil 1 – „Das System hinter den Gittern: Israels Haftarchitektur“ – ist auf michael-hollister.com erschienen.


Michael Hollister war sechs Jahre Bundeswehrsoldat (SFOR, KFOR) und blickt hinter die Kulissen militärischer Strategien. Nach 14 Jahren im IT-Security-Bereich analysiert er primärquellenbasiert europäische Militarisierung, westliche Interventionspolitik und geopolitische Machtverschiebungen. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf dem asiatischen Raum, insbesondere Südostasien, wo er strategische Abhängigkeiten, Einflusszonen und Sicherheitsarchitekturen untersucht. Hollister verbindet operative Innensicht mit kompromissloser Systemkritik – jenseits des Meinungsjournalismus. Seine Arbeiten erscheinen zweisprachig auf www.michael-hollister.com , bei Substack sowie in kritischen Medien im deutsch- und englischsprachigen Raum.
Quellenverzeichnis
- Committee against Torture, Concluding Observations on the sixth periodic report of Israel, CAT/C/ISR/CO/6, verabschiedet 25. November 2025, veröffentlicht 22. Dezember 2025 – https://www.ecoi.net/en/file/local/2134602/G2520538.pdf
- OHCHR / UN Geneva Meeting Summary – Israel vor dem Committee against Torture, 11./12. November 2025 – https://www.ungeneva.org/en/news-media/meeting-summary/2025/11/examen-disrael-au-cat-les-mesures-de-prevention-de-la-torture
- OMCT: Israel – CAT warns of systematic torture and ill-treatment of Palestinians, incommunicado detention and impunity, 04. Dezember 2025 – https://www.omct.org/en/resources/news/israel-cat-warns-of-systematic-torture-and-ill-treatment-of-palestinians-incommunicado-detention-and-impunity
- Times of Israel: Israel grilled at UN over reports claiming systematic and widespread torture of Palestinians, 13. November 2025 – https://www.timesofisrael.com/israel-grilled-at-un-over-reports-claiming-systematic-and-widespread-torture-of-palestinians/
- Adalah: UN Committee Against Torture – Israel Appears to Pursue a Deliberate Policy of Torture and Collective Punishment, 01. Dezember 2025 – https://www.adalah.org/en/content/view/11445
- PCATI, Adalah, HaMoked, Physicians for Human Rights Israel, Parents Against Child Detention (OMCT): NGO Submission an den UN-Ausschuss gegen Folter, 13. Oktober 2025 – https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/DownloadDraft.aspx?key=NZZGCnrqFt6Z6k06NOGPmGw88HLLKnpbeYMRgaWQ4x0xyWsK8eqeNkD0PZ4S7QDB
- OHCHR Treaty Body Database – 83rd Session, Committee against Torture – https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?Lang=en&SessionID=2844
- ECOI – Concluding Observations Israel, CAT/C/ISR/CO/6, Dokumenteneintrag – https://www.ecoi.net/en/document/2134602.html
- UN-Antifolterkonvention (UNCAT), vollständiger Text – https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-against-torture-and-other-cruel-inhuman-or-degrading
- Independent International Commission of Inquiry on the Occupied Palestinian Territory – Legal Analysis, actus reus des Genozids – https://www.ohchr.org/en/hr-bodies/hrc/co-israel/index
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