Wer den Spritpreis macht…

Wer bestimmt eigentlich den Preis an der Zapfsäule? Nicht nur Ölkonzerne, Raffinerien oder Tankstellen - sondern auch private Preisinformationsdienste, deren Notierungen den Kraftstoffgroßhandel prägen. Als das Bundeskartellamt genau diese Preisbildungsmaschine untersuchen wollte, stoppte das Oberlandesgericht Düsseldorf zentrale Auskunftsbeschlüsse - mit Verweis auf Pressefreiheit und Quellenschutz. Der Fall legt eine Machtstruktur offen, die weit über Deutschland hinausreicht: Private Datendienste erzeugen Referenzpreise, an denen Milliardenwerte hängen, während staatliche Aufsicht an rechtliche und transnationale Grenzen stößt. Eine Analyse über Ölpreise, Kartellrecht, Markttransparenz und die stille Macht hinter der Zapfsäule.

von Michael Hollister
Exklusive Veröffentlichung nur bei Michael Hollister am 12.06.2026

1.996 Wörter * ca. 10 Minuten Lesezeit
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Die stille Macht hinter der Zapfsäule

…und warum niemand hinsehen darf

Meine Großmutter hatte einen Satz, der jeden Geheimdienst ersetzt: Schau, was sie tun, nicht, was sie sagen. Im Streit um den deutschen Spritpreis ist dieser Satz gerade Gold wert.

Jeder kennt das Spiel an der Zapfsäule. Morgens teuer, mittags billiger, abends wieder hoch – scheinbar dem Weltmarkt ausgeliefert, ohne dass jemand recht weiß, wer die Zahl eigentlich macht. Am 30. April 2026 wurde diese Frage zur Justizsache. Das Bundeskartellamt musste einräumen, dass seine bislang ehrgeizigste Untersuchung des Kraftstoffmarkts gestoppt wurde – von einem Gericht, auf Betreiben zweier Unternehmen, die mit Kraftstoff nicht einmal handeln. Es sind Preisinformationsdienste. Sie melden, bewerten und veröffentlichen die Notierungen, an denen sich der ganze Markt ausrichtet. Und sie haben durchgesetzt, dass sie der Behörde nicht verraten müssen, wer ihnen diese Preise zuspielt.

Die These in einem Satz: Die Stufe, auf der der Ölpreis tatsächlich entsteht, liegt außerhalb der Reichweite der staatlichen Aufsicht – und sie verteidigt diese Position ausgerechnet mit der Pressefreiheit. Wer das begriffen hat, sieht die Anzeigetafel an der Tankstelle mit anderen Augen. Dabei geht es um keine Kleinigkeit: um die Zahl, die am Ende jeder Autofahrer zahlt, und um die Frage, ob der Staat sie überhaupt noch nachvollziehen darf. Es ist eine stille Macht, und sie hat gerade vor Gericht gewonnen. Drei Brüche zeigen, warum.

Gestoppt von Firmen, die kein Öl verkaufen

Der Vorgang ist schnell erzählt – und genau das macht ihn bemerkenswert. Anfang März 2025 leitete das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen die Preisdienste Argus Media und S&P Global ein. Es war der erste Anwendungsfall überhaupt eines neuen Instruments. § 32f des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erlaubt es der Behörde, eine gestörte Marktstruktur abzustellen, ohne einem einzelnen Unternehmen einen Rechtsverstoß nachweisen zu müssen. Unter dem Eindruck des Iran-Krieges verschärfte der Bundestag die Vorschrift zum 01. April 2026 noch einmal, um schneller durchgreifen zu können. Wenige Wochen später war Schluss.

Am 05. Mai 2026 ordnete das Oberlandesgericht Düsseldorf an, dass die Preisdienste vorerst keine Auskunft über ihre Informanten geben müssen. Das Bundeskartellamt zeigte sich „sehr überrascht“ und zog vor den Bundesgerichtshof. Bis Karlsruhe entscheidet, ruht das Verfahren. Aus der beschleunigten Reform ist eine Vollbremsung geworden.

Dabei war § 32f als Durchbruch gedacht. Klassisches Kartellrecht verlangt einen Täter und einen Verstoß. In einem hochkonzentrierten Markt aber kann der Wettbewerb auch dann erlahmen, wenn sich niemand strafbar macht – wenn alle Beteiligten nur dieselben, sehr genauen Informationen über die Preise der anderen besitzen und sich daran ausrichten. Genau dafür schuf der Gesetzgeber 2023 das neue Werkzeug: eines gegen kranke Strukturen statt gegen einzelne Sünder. Der Kraftstoffgroßhandel war der erste Test. Präsident Andreas Mundt nannte ihn die entscheidende Stufe „vom Bohrloch bis zur Zapfsäule“. Für ein Instrument mit so großem Anspruch ist das ein schwerer Auftakt: Der erste Fall sollte zeigen, dass der Staat strukturelle Marktmacht auch dort fassen kann, wo ihm das klassische Kartellrecht die Hände bindet. Bislang zeigt er das Gegenteil.

Der eigentliche Schlag steckt im Detail. Ausgebremst wurde die Behörde nicht von BP, Shell oder einem anderen Konzern. Ausgebremst wurde sie von zwei Firmen, die kein Öl fördern, keine Raffinerie betreiben und keinen Liter Kraftstoff verkaufen. Sie liefern nur Zahlen. Und genau diese Zahlen wollte das Amt verstehen – wer sie meldet, wie sie entstehen, welche Rolle sie spielen. Konkret verlangte es Angaben, aus denen hervorging, welches Unternehmen welche Preise gemeldet hatte, ob als Käufer, Verkäufer oder Vermittler. Genau diese Offenlegung verweigerten die Dienste, und genau sie untersagte das Gericht. Es kam nicht weit genug, um die entscheidende Frage zu stellen. Das mächtigste Werkzeug der Behörde wurde ihr aus der Hand geschlagen, bevor sie es richtig ansetzen konnte.

Das Amt hat die Niederlage bereits eingepreist. Es legte die Teams für das gestoppte Instrument und für ein zweites, neues Missbrauchsverbot zusammen und treibt nun Letzteres voran. Dieser Ausweichweg ist allerdings der härtere: Er verlangt den konkreten Nachweis überhöhter Preise, nicht bloß den Verdacht einer kranken Struktur. Wo das gestoppte Instrument eine Struktur genügen ließ, fordert der zweite Weg den Beweis im Einzelfall. Die Behörde ist also nicht untätig – sie kämpft nur mit der stumpferen Klinge.

Wer den Preis wirklich macht

Um zu begreifen, was auf dem Spiel steht, muss man wissen, wie ein Ölpreis überhaupt entsteht. Er wird nicht an einer staatlich beaufsichtigten Börse festgesetzt, sondern von privaten Diensten ermittelt. Argus Media und S&P Global, zu dem die Marke Platts gehört, sammeln die Abschlüsse der Marktteilnehmer, bewerten sie in einem kurzen täglichen Zeitfenster und verdichten sie zu einer einzigen Zahl: der Notierung. Das Modell beruht auf freiwilliger, vertraulicher Meldung. Niemand muss melden; im Gegenzug bleiben die Melder geheim.

Man muss sich das konkret vorstellen. Tag für Tag melden Händler ihre Abschlüsse, Redakteure prüfen und gewichten sie, und am Ende eines kurzen Fensters steht eine Zahl, die für den Markt gilt. Diese Zahl ist kein Marktpreis im Lehrbuchsinn, sondern ein Urteil – getroffen von wenigen, auf Grundlage dessen, was ihnen vertraulich gemeldet wurde. Wer dieses Urteil beeinflusst, beeinflusst, was Millionen zahlen.

Diese Zahlen sind keine bloße Marktbeobachtung, sie sind der Markt. An der wichtigsten Rohöl-Notierung, dem Nordsee-Marker Brent, hängt nach gängigen Schätzungen der Preis von rund 70 Prozent des weltweit gehandelten Rohöls. Für Deutschland ist die Mechanik greifbar: Was an der Handelsdrehscheibe Rotterdam für Diesel und Benzin notiert wird, fließt über Lieferverträge bis in die Einkaufspreise der Tankstellen. Zwischen der Zahl der Agentur und dem Betrag auf der Anzeigetafel liegen nur noch Steuern, Logistik und Marge. Wer wissen will, warum der Diesel an einem Dienstagmorgen ein paar Cent teurer ist, landet früher oder später bei einer Notierung, die in einem Büro fernab jeder Tankstelle zustande kam.

Die Konstruktion hat eine eingebaute Schwachstelle. Entsteht eine Notierung aus den Meldungen weniger Akteure in einem schmalen Zeitfenster, kann jeder, der gezielt meldet oder abschließt, sie in seine Richtung ziehen. Je dünner der Handel, desto größer der Hebel. Das ist keine Unterstellung: Die eigene Sektoruntersuchung des Amtes hatte ergeben, dass die detaillierten Echtzeit-Informationen den Wettbewerb dämpfen und Manipulation erleichtern können.

Hinzu kommt eine Nähe, die selten zur Sprache kommt. Die Preisdienste finanzieren sich über Abonnements – und zu ihren zahlenden Kunden zählen ausgerechnet jene Marktteilnehmer, deren Geschäfte sie bewerten. Wer die Notierung erzeugt, lebt wirtschaftlich von denen, über die er urteilt. Weltweit teilen sich nur wenige Häuser dieses Geschäft; an ihren Zahlen kommt niemand vorbei. Das ist keine Verschwörung, sondern schlicht die Architektur des Marktes – aber eine, die in jedem anderen Aufsichtsbereich Fragen aufwerfen würde.

Die schärfste Ironie liegt im Kontrast. Über seine Markttransparenzstelle überwacht das Bundeskartellamt rund 15.000 Tankstellen nahezu in Echtzeit – jede Preisänderung muss binnen Minuten gemeldet werden. Der Staat sieht bis auf den Cent, was unten an der Säule passiert. Was oben geschieht, wo die Notierung entsteht, bleibt ihm verschlossen. Die Transparenz endet genau dort, wo die Macht beginnt.

Pressefreiheit als Schutzschild

Womit begründet ein Gericht, dass eine Wettbewerbsbehörde nicht nachfragen darf? Mit der Pressefreiheit. Aus Sicht des Oberlandesgerichts sind die Preisdienste presserechtlich geschützt, und die Marktteilnehmer, die ihnen Preise melden, sind Informanten, deren Identität dem Quellenschutz unterliegt. Das Amt habe nicht hinreichend begründet, warum es die Namen brauche; es könne die Marktteilnehmer auch direkt befragen. Der Quellenschutz wiege schwerer als das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Gesetzes.

Damit kehrt sich ein Schutzgedanke um. Der Quellenschutz wurde für Journalisten und Whistleblower geschaffen, die Missstände aufdecken. Hier schützt er zwei kommerzielle Datendienste vor der Behörde – und die geheim gehaltenen Informanten sind genau jene Marktteilnehmer, deren Preisverhalten geprüft werden soll. Wer schützen soll, was ans Licht drängt, schirmt hier ab, was im Dunkeln bleiben möchte.

Für den Bürger steht damit ein ungewohnter Satz im Raum. Ein Grundrecht, das ihn vor mächtigen Akteuren schützen soll, schützt hier mächtige Akteure vor der Aufklärung in seinem Namen. Das ist kein Vorwurf an die Richter, die eine schwierige Abwägung zu treffen hatten – aber ein Befund, der nachdenklich macht.

Das Argument des Gerichts ist nämlich nicht abwegig, und Fairness gebietet, es zu nennen. Würden die Melder namentlich offengelegt, könnte das freiwillige Meldemodell Schaden nehmen – wer Enttarnung fürchtet, meldet weniger oder gar nicht. Das Gericht verteidigt insofern nicht die Konzerne, sondern die Funktionsfähigkeit eines Informationssystems, auf das der Markt angewiesen ist. Das Bundeskartellamt hält dem entgegen, die Veröffentlichung von Preisnotierungen sei „keine journalistische Tätigkeit“, sondern kommerzielles Geschäft. Im Kern geht es um eine alte Frage in neuem Gewand: Wo endet die Presse, und wo beginnt das Geschäft, das sich nur ihres Schutzes bedient? Welche Seite recht hat, entscheidet nun der Bundesgerichtshof.

Die Tragweite reicht über den Tag hinaus. Es geht nicht um eine Formalie, sondern um die Grundfrage, ob eine Behörde die Werkstatt des Preises überhaupt betreten darf. Sagt Karlsruhe Nein, bleibt ein ganzer Wirtschaftsbereich der Kontrolle entzogen – nicht aus Versehen, sondern aus Prinzip.

Wer glaubt, das sei ein deutscher Einzelfall, irrt. 2013 versuchte die Europäische Kommission dasselbe. Unangekündigt rückten ihre Ermittler bei BP, Royal Dutch Shell, Statoil und beim Preisdienst Platts ein – wegen des Verdachts, die Konzerne hätten der Agentur über Jahre verzerrte Preise gemeldet. Die Kommission warnte damals, schon kleine Verzerrungen einer Notierung könnten am Ende den Preis an der Zapfsäule treiben, zulasten der Verbraucher. Beobachter verglichen den Fall mit dem Libor-Skandal, der kurz zuvor die Manipulation eines zentralen Finanzreferenzwerts offengelegt hatte. Das Ergebnis nach mehr als zwei Jahren Ermittlung: Bis Dezember 2015 stellte die Kommission das Verfahren zum Rohöl ein – ohne eine einzige Anklage. Die Preisbildungs-Maschine hatte sich schon einmal als unangreifbar erwiesen. Düsseldorf 2026 ist die Wiederholung, nur mit einem neuen Argument in der Hand der Dienste.

Was bleibt

Drei Befunde bleiben stehen. Erstens: Das schärfste Instrument der deutschen Wettbewerbsaufsicht scheiterte beim ersten Einsatz – nicht an der Macht eines Konzerns, sondern am Einspruch zweier Datendienste, die kein Öl verkaufen. Zweitens: Die Stufe, auf der der Spritpreis tatsächlich entsteht, steht unter keiner wirksamen staatlichen Kontrolle; der Staat überwacht die Säule bis auf den Cent, aber nicht die Notierung, die ihr vorausgeht. Drittens: Was die Aufklärung verhindert, ist nicht Geheimhaltung allein, sondern inzwischen ein Grundrecht – die Pressefreiheit, in einer Lesart, die ihre Erfinder kaum vorhergesehen haben.

Für den Autofahrer heißt das wenig Tröstliches. Ob er einen fairen Preis zahlt, hängt nicht an einer Behörde, die nachsieht, sondern an einer juristischen Schwelle, an der das Nachsehen vorerst endet. Ob die Preise seit dem Iran-Krieg zu hoch waren, muss ein anderes Verfahren klären. Die größere Frage bleibt offen: Kann der Staat die Institutionen, die seine Energiepreise herstellen, überhaupt noch zur Rechenschaft ziehen? Der Bundesgerichtshof wird darauf eine Antwort geben, die weit über den Kraftstoffmarkt hinausreicht. Es ist ein Lehrstück darüber, wie moderne Marktmacht funktioniert: nicht durch lautes Diktat, sondern durch die ruhige Kontrolle der Zahl, auf die sich alle verlassen. Wer diese Zahl beherrscht, braucht kein Kartell mehr – er braucht nur die Ruhe, nicht gestört zu werden.

Bis dahin gilt der Satz meiner Großmutter. Die Preisdienste sagen, sie seien Presse. Was sie tun, ist den Preis zu machen. Schau, was sie tun, nicht, was sie sagen.

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Die stille Macht hinter der Zapfsäule

Michael Hollister war sechs Jahre Bundeswehrsoldat (SFOR, KFOR) und blickt hinter die Kulissen militärischer Strategien. Nach 14 Jahren im IT-Security-Bereich analysiert er primärquellenbasiert europäische Militarisierung, westliche Interventionspolitik und geopolitische Machtverschiebungen. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf dem asiatischen Raum, insbesondere Südostasien, wo er strategische Abhängigkeiten, Einflusszonen und Sicherheitsarchitekturen untersucht. Hollister verbindet operative Innensicht mit kompromissloser Systemkritik – jenseits des Meinungsjournalismus. Seine Arbeiten erscheinen zweisprachig auf www.michael-hollister.com sowie in kritischen Medien im deutsch- und englischsprachigen Raum.

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Quellenverzeichnis

Bundeskartellamt – Gericht stoppt Untersuchung des Kraftstoffgroßhandels (30.04.2026) https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2026/04_30_2026_OLG.html

Oberlandesgericht Düsseldorf – Eilentscheidung zur Untersuchung des Kraftstoffgroßhandels (05.05.2026) https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20260505_PM_Beschluesse-VI-Kart-7-25-V_VI-Kart-8-25-V/index.php

Bundeskartellamt – Erstes Verfahren auf Basis des neuen Wettbewerbsinstruments (06.03.2025) https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2025/03_06_2025_Verfahren_32f.html

Bundeskartellamt – Beschlussabteilung für Kraftstoffe neu aufgestellt (01.04.2026) https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2026/04_01_2026_V_B13.html

Deutscher Bundestag – Bundestag beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket der Koalition (2026) https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-kraftstoffmassnahmenpaket-1156704

BBC News – EU raids on oil firms raise petrol prices worries (14.05.2013) https://feeds.bbci.co.uk/news/business-22533993

Reuters – EU drops Shell, BP, Statoil from ethanol benchmark investigation (07.12.2015) https://www.agweek.com/business/eu-drops-shell-bp-statoil-from-ethanol-benchmark-investigation

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