Israel: Das System hinter den Gittern – Teil 1

Folter in israelischen Hafteinrichtungen ist kein Kontrollverlust - sie ist das Produkt eines rechtlichen und institutionellen Rahmens, der Misshandlung ermöglicht, verdeckt und straffrei hält. Drei Sonderrechtsgesetze, drei Behörden, null Anklagen in zwei Jahren: Eine Rekonstruktion der Haftarchitektur, die seit dem 7. Oktober 2023 systematisch ausgebaut wurde.

von Michael Hollister
Exklusive Veröffentlichung nur bei Michael Hollister am 26.04.2026

4.267 Wörter * 23 Minuten Lesezeit

Israels Haftarchitektur

Eine Zahl, die man kennen sollte: 96,8 Prozent. So hoch ist die Geständnisrate bei Verhören palästinensischer Sicherheitsgefangener in Israel, wenn ihnen eine Befragung durch den Israel Security Agency – bekannt als Shin Bet oder Shabak – vorausgegangen ist. Ohne ISA-Beteiligung liegt dieselbe Rate bei 64,8 Prozent. Der Unterschied zwischen beiden Werten beträgt 32 Prozentpunkte. Er hat einen Namen, auch wenn er in offiziellen israelischen Stellungnahmen selten so heißt: „Notstandsverhör“. Was bei diesen Verhören geschieht, ist Gegenstand eines der umfangreichsten internationalen Dokumentationsverfahren, das je zu einem einzelnen Staat durchgeführt wurde.

Dieser Artikel rekonstruiert kein Einzelereignis. Er beschreibt ein System: die rechtliche Infrastruktur, die Haftorte, die Schutzlücken und die Mechanismen, die dafür sorgen, dass nichts davon strafrechtliche Konsequenzen hat. Die Grundlage sind ausschließlich Primärquellen – darunter eine formal beim UN-Ausschuss gegen Folter eingereichte Dokumentation von fünf israelischen Menschenrechtsorganisationen mit insgesamt mehr als 100 Jahren kombinierter Feldarbeit, die Abschlussfeststellungen des Ausschusses selbst sowie durch das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte validierte Zahlen. Der zweite Teil dieser Serie behandelt das internationale Prüfverfahren und seinen Ausgang gesondert.

Ein Rechtsrahmen, der Schutz gezielt ausdünnt

Israel hat die UN-Antifolterkonvention 1991 ratifiziert. Seitdem ist die Verpflichtung, Folter als eigenständigen Straftatbestand ins nationale Recht zu übernehmen, 34 Jahre lang unerfüllt geblieben. Das ist kein Versäumnis. Es ist eine Entscheidung, die auf dem Weg der aktiven Verweigerung getroffen wird.

Im August 2023 – also noch vor dem 7. Oktober – antwortete Justizminister Yariv Levin auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Aida Touma-Sliman: „Die aktuelle Regierung hatte keinen Anlass, sich mit dieser Frage zu befassen.“ Im Juli 2025 brachte Touma-Sliman einen privaten Gesetzentwurf gegen Folter in die Knesset ein. Die Koalition verweigerte ihre Unterstützung. Die Abstimmung wurde um vier Monate vertagt. Eine interministerielle Arbeitsgruppe, die laut staatlicher Aussage gegenüber dem UN-Ausschuss seit mindestens 2015 an einem entsprechenden Gesetzentwurf arbeite, hat bis dato keine gesetzgeberischen Fortschritte erzielt.

Das Fehlen eines spezifischen Folterverbots im israelischen Recht ist nicht nur eine formale Lücke. Es hat unmittelbare praktische Konsequenzen: Bestehende Straftatbestände, auf die Israel verweist, sehen Höchststrafen von drei Jahren vor – nicht proportional zur Schwere von Folter nach internationalem Standard. Sie unterliegen Verjährungsfristen, die dem absoluten Charakter des Folterverbots widersprechen. Und sie benennen den spezifischen Zweck von Folter – Informationsgewinnung, Einschüchterung, Bestrafung – nicht als strafverschärfendes Merkmal. Diese Lücke ist nicht abstrakt. Sie ist der Grund, warum seit 2001 mehr als 1.450 Beschwerden über Folter in ISA-Verhören eingereicht wurden und keine einzige zu einer Anklage geführt hat.

In diesen Rahmen treten drei Rechtsinstrumente, die in ihrer Kombination ein Haftsystem erzeugen, das externer Kontrolle weitgehend entzogen ist.

Administrative Detention – Verwaltungshaft ohne Anklage, ohne Gerichtsverfahren, auf Basis geheimer Beweise, die dem Häftling nicht zugänglich sind – ist in Israel seit der Staatsgründung ein Instrument, das fast ausschließlich gegen Palästinenser angewendet wird. Die Statistik ist eindeutig: Im März 2023 überschritt die Zahl der Verwaltungshäftlinge erstmals seit 17 Jahren die Marke von 1.000. Seit dem 7. Oktober 2023 explodierte sie weiter. Im September 2025 saßen 3.577 Palästinenser in Verwaltungshaft – 30 Prozent aller als Sicherheitsgefangene klassifizierten Häftlinge, ein 30-Jahres-Rekord. Darunter befanden sich 147 Minderjährige, Stand Juni 2025.

Haftbefehle werden auf Grundlage klassifizierter Informationen ausgestellt, die weder Häftlinge noch ihre Anwälte einsehen können. Richter selbst haben in Interviews eingeräumt, nicht über die Werkzeuge zu verfügen, um die Verlässlichkeit dieser Geheimdienstinformationen zu überprüfen. Eine Analyse aller 55 Entscheidungen des Obersten Gerichts zu Verwaltungshaft im Jahr 2021 ergab: In keinem einzigen Fall wurde die Haft aufgehoben. Die Khalida Jarrar – Mitglied des Palästinensischen Parlaments und Menschenrechtsaktivistin – verbrachte nach ihrer Verhaftung im Dezember 2023 mehr als ein Jahr in Verwaltungshaft, sechs Monate davon in Einzelhaft.

Im November 2024 verfügte das Verteidigungsministerium, dass Verwaltungshaft künftig nicht mehr gegen jüdische israelische Siedler angewendet wird – es sei „unangemessen für Israel, solche schweren Maßnahmen gegen Siedler zu ergreifen“, wie die offizielle Begründung lautete. Eine unmittelbar danach eingereichte Petition eines palästinensischen Bürgers Israels, der seine eigene Verwaltungshaft anfocht, wurde vom Obersten Gericht abgewiesen. Das Instrument ist, was es strukturell immer war: eines, das für Palästinenser reserviert ist.

Das Unlawful Combatants Law – das Gesetz zu „rechtswidrigen Kombattanten“ – wurde 2002 eingeführt und schafft eine Rechtskategorie, die im Völkerrecht nicht existiert. Es entzieht Gefangenen sowohl den Status von Kriegsgefangenen als auch den Schutz als Zivilpersonen nach humanitärem Recht, indem es eine dritte Kategorie konstruiert, die keinen der beiden Schutzmechanismen auslöst. Der UN-Sonderberichterstatter für Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte kommt in seiner Analyse zu dem Schluss, Israel habe damit „Häftlingsrechte der administrativen Bequemlichkeit geopfert und die Rechenschaftspflicht seiner Streitkräfte für Völkerrechtsverletzungen reduziert.“

Seit dem 7. Oktober 2023 wird dieses Gesetz massenhaft und nach eigenem Bekunden der NGOs undifferenziert angewendet. Im September 2025 wurden 2.662 Personen als „rechtswidrige Kombattanten“ festgehalten. Insgesamt wurden seit Oktober 2023 mehr als 4.000 Palästinenser aus Gaza unter diesem Regime inhaftiert, darunter nachweislich Zivilisten: eine 82-jährige Frau mit Alzheimer-Erkrankung, die zwei Monate als „rechtswidrige Kombattantin“ festgehalten wurde, sowie 250 medizinische Fachkräfte aus Gaza, von denen im Juni 2025 noch mindestens 100 ohne Anklage einsaßen.

Das Gesetz wurde seit Oktober 2023 mehrfach verschärft. Die aktuelle Fassung – durch Knesset-Beschluss im Juli 2025 bestätigt – erlaubt 30 Tage Haft ohne Haftbefehl, 45 Tage bis zur ersten richterlichen Prüfung und 75 Tage ohne Anwaltskontakt. Der IKRK hat keinen Zugang zu diesen Haftorten. Familienangehörige erhalten keine Information über den Aufenthaltsort der Gefangenen. Erst seit Mai 2024 – nach einer HaMoked-Petition – gibt es eine E-Mail-Adresse, über die Angehörige nach Gefangenen suchen können: praktisch nutzbar allerdings erst nach 45 Tagen Haft.

Das Counter-Terrorism Law von 2016 erweitert Behördenbefugnisse und weitet die Definition terroristischer Handlungen aus. Es erlaubt Verhandlungen in Abwesenheit der Angeklagten, untersagt die Information über Entscheidungen in eigenen Fällen und ermöglicht überproportional lange Untersuchungshaft. Zwischen Oktober 2023 und April 2025 wurden nach einer Informationsfreiheitsanfrage der Menschenrechtsorganisation Adalah mindestens 645 Personen wegen meinungsbezogener Delikte nach diesem Gesetz verhaftet – die überwiegende Mehrheit palästinensische Bürger Israels und Einwohner Ostjerusalems. Mehr als 200 wurden angeklagt und langfristig inhaftiert. Der Anwalt Ahmad Khalifa, ein palästinensischer Bürger Israels, wurde am 19. Oktober 2023 bei einer friedlichen Demonstration gegen den Gaza-Krieg verhaftet, auf dem Weg zur Wache geschlagen, in der Wache erneut misshandelt und 110 Tage in Untersuchungshaft gehalten – auf Basis von Parolen, die er bei der Demonstration gerufen hatte.

Alle drei Instrumente teilen ein strukturelles Merkmal: Sie gelten fast ausschließlich für Palästinenser. Und alle drei erzeugen Haftbedingungen, unter denen externe Kontrolle strukturell erschwert oder unmöglich gemacht wird.

Die Haftorte: Drei Systeme, eine Logik

Palästinensische Sicherheitsgefangene werden in Israel von drei institutionell getrennten, aber faktisch verflochtenen Systemen festgehalten: dem Militär, dem Israel Security Agency und dem Israel Prison Service. Jedes dieser Systeme operiert mit eigenen Rechtsinstrumenten, eigenen Aufsichtsmechanismen – und eigenen dokumentierten Praktiken.

Der Israel Security Agency ist für Sicherheitsverhöre zuständig. Die Dokumentation stützt sich hier auf eine vergleichsweise kleine Zahl verfügbarer Zeugenaussagen – was die einreichenden Organisationen ausdrücklich als eigenständiges Alarmsignal werten: Der faktisch vollständige Ausschluss externer Beobachter macht belastbare Zahlen strukturell unmöglich. Was vorliegt, beschreibt ein Muster, das seit Jahrzehnten dokumentiert ist und das Israel nach eigenem Bekunden fortführt.

Israel räumt offen ein, dass der ISA in bestimmten Verhören „Sondermittel“ einsetzt. Die staatliche Position: Diese Mittel stellten keine Folter dar, da der Oberste Gerichtshof 1999 die sogenannte Notstandsverteidigung festgeschrieben habe, die ISA-Verhörern strafrechtliche Immunität gewähren kann, wenn sie unter Dringlichkeitsbedingungen handeln. Die Folge dieser Konstruktion ist ein System, in dem die Folterhandlung verboten, aber praktisch straffrei ist – weil das Verbot nur greift, wenn keine Notstandslage vorliegt, deren Beurteilung wiederum dem handelnden Verhörer obliegt.

Die dokumentierten Methoden umfassen Stresshaltungen – die sogenannte „Bananen“- und „Frosch“-Position – kombiniert mit Schlägen und dem Ziehen von Gliedmaßen in unnatürliche Richtungen. Schlafentzug ist besonders verbreitet, teils durch mehrfache Verhöreinheiten von mehr als 24 Stunden Länge am Stück. Hinzu kommen Unterbringung bei extremer Kälte, Dauerbeleuchtung, Verweigerung des Toilettengangs, sexuelle Einschüchterung, Drohungen gegen Familienangehörige sowie – seit Oktober 2023 neu dokumentiert – Aufhängung an den Handgelenken.

Der Anwalt Tarek Barghout aus Ostjerusalem wurde 2019 festgenommen. In Reaktion auf seine Folterbeschwerde räumte der ISA ein, ihn 14 Mal verhört zu haben – das kürzeste Verhör dauerte 27 Stunden und 35 Minuten, das längste 47 Stunden und 55 Minuten, durchgehend gefesselt, nach eigenen Angaben des Staates gemäß allen relevanten Genehmigungsverfahren. Beschwerde und Berufung wurden abgewiesen. Das Beispiel steht für eine strukturelle Wirklichkeit: Zwischen 2001 und 2022 wurden mehr als 1.450 Beschwerden wegen Folter und Misshandlung durch den ISA eingereicht. Drei führten zu strafrechtlichen Ermittlungen. Keine einzige zu einer Anklage. Die durchschnittliche Dauer einer Vorprüfung durch die zuständige Beschwerdestelle beträgt drei Jahre und vier Monate, in einigen Fällen über acht Jahre.

Das Militär betreibt seit Oktober 2023 drei zentrale Hafteinrichtungen: Sde Teiman und Naftali in Israel sowie das Ofer-Lager im besetzten Westjordanland; das Lager Anatot war bis Mai 2025 in Betrieb. Sde Teiman wurde unmittelbar nach dem 7. Oktober auf Anweisung des Verteidigungsministers als Lager für Palästinenser aus Gaza unter dem Unlawful Combatants Law eröffnet.

Im Sde Teiman-Lager wurden Tausende Häftlinge in Außengehegen festgehalten – gefesselt, mit verdeckten Augen, 24 Stunden täglich, gezwungen, die meisten Tagesstunden kniend zu verbringen und nachts auf dem Boden zu schlafen, Hitze und Kälte ausgesetzt. Das Lager verfügte über eine medizinische Feldeinheit, deren Personal laut Anweisung des Gesundheitsministeriums anonym arbeitete: keine Namensnennung gegenüber Patienten, keine Unterschriften auf medizinischen Dokumenten. Die schriftlich fixierten Leitlinien enthielten keine Pflicht, Hinweise auf Gewalt oder Folter zu dokumentieren oder zu melden, obwohl Häftlinge mit sichtbaren schweren Verletzungen in die Einrichtung kamen. Zweck dieser Anonymität: Klagen und Untersuchungen strukturell zu erschweren.

Mehrere voneinander unabhängige Berichte belegen Vergewaltigungen mit Gegenständen sowie Hundeattacken durch Wachsoldaten. Im Juli 2024 wurde mindestens ein Häftling aus Sde Teiman mit inneren Rissen, schweren inneren Verletzungen und gebrochenen Rippen hospitalisiert. Zehn Reservesoldaten wurden vorübergehend festgenommen. Gegen fünf wurden Anklagen wegen schwerer Körperverletzung erhoben – nicht wegen sexuellen Übergriffs. Ihre Einheit wurde aufgelöst. Das ist, Stand Recherchezeitpunkt, der einzige Fall, in dem Soldaten für Misshandlungen in Militärlagern überhaupt Konsequenzen erfuhren – trotz Hunderten ähnlicher Berichte aus Ofer und Anatot.

Der 48-jährige Chirurg Dr. N.T. aus Gaza war in mindestens zwei Militärlagern festgehalten, darunter Sde Teiman und Ofer. Seine Aussage beschreibt das Muster systemübergreifend: „In jeder Phase erlitten wir Schläge und schwere Gewalt: Schlagstöcke, Hundeangriffe und auf uns gegossenes kochendes Wasser, das schwere Verbrennungen verursachte.“ Der 60-jährige Sanitätseinsatzleiter und Krankenwagenfahrer K.N. berichtete über die sogenannte „Disco Room“-Verhörkammer in Ofer: „Sie schlugen mich so brutal, dass meine Zahnfüllung rausfiel. Sie gossen kaltes Wasser auf mich, schlugen mir mit einem Mobiltelefon auf den Kopf und schlugen mich halbtot. Sie drohten, meine Familie und meine Eltern zu verletzen.“

Das Ofer-Lager – wohin viele Häftlinge nach öffentlichem Druck verlegt wurden – ist nach vorliegender Dokumentation keine Verbesserung, sondern eine Verlagerung: gleiche Praxis, anderer Ort. Die offiziell festgelegte Tagesration für Häftlinge liegt bei rund 1.000 Kalorien mit knapp 40 Gramm Protein. Ernährungsexperten, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens beigezogen wurden, bewerteten diese Diät als „eindeutig nicht für menschliche Ernährung geeignet“ und stellten fest, dass sie Hunger verursacht und die Gesundheit der Häftlinge ernsthaft schädigt – besonders über Wochen und Monate. Häftlinge hatten die Hände und Füße rund um die Uhr gefesselt, auch beim Schlafen, Essen und Toilettengang; die Fesseln wurden lediglich für wenige Minuten wöchentlich zum Duschen entfernt. Mehrere Häftlinge erlitten Nervenschäden und in einigen Fällen Gangräne, was zu Amputationen führte.

Der Israel Prison Service hielt zu Beginn September 2025 insgesamt 11.040 als Sicherheitsgefangene klassifizierte Palästinenser fest – darunter 49 Frauen und 400 Minderjährige. Seit dem 7. Oktober 2023 stieg diese Zahl um 200 Prozent. Die unmittelbare Folge war extreme Überbelegung: Im Dezember 2023 teilten sich durchschnittlich 10 Häftlinge eine Zelle in Sicherheitsflügeln. Ende 2024 schliefen mehr als 3.200 Gefangene – über ein Drittel aller palästinensischen Sicherheitsgefangenen – ohne Bett. In einem Zeugenbericht aus Ktzi’ot vom Dezember 2024 schildert M.M. die Situation: „In meinem Trakt teilen sich 30 Gefangene eine einzige Zelle. Unsere Matratzen werden jeden Morgen weggenommen. Wir tragen nur T-Shirts, es gibt keine Jacken. Jeder Gefangene hat nur eine Decke. Ich trage dieselbe Kleidung seit fünf Monaten. Die Krätze bringt uns um.“

Der Minister für Nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, der die direkte Aufsicht über den IPS hat, postete öffentlich auf sozialen Medien über Häftlingsbedingungen und ermutigte IPS-Personal wiederholt zu entwürdigender Behandlung. Der neue IPS-Kommissar erklärte bei seinem Amtsantritt am 24. Oktober 2024, die Verschlechterung der Haftbedingungen für Sicherheitsgefangene gemäß der Politik Ben-Gvirs sei der primäre Fokus seiner Amtsführung. In einem Brief vom Juni 2024 an die Menschenrechtsorganisation ACRI schrieb Ben-Gvir selbst: „Es ist tatsächlich meine Politik, die Bedingungen für Sicherheitsgefangene auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum zu reduzieren, einschließlich Nahrung und Kalorienzufuhr.“ Der Zweck dieser Politik, so Ben-Gvir weiter, sei „Abschreckung“ – was den UN-Ausschuss gegen Folter zur Feststellung veranlasste, die Nahrungsmittelentzugspolitik werde ausdrücklich als Mittel kollektiver Bestrafung eingesetzt.

Die Namen hinter der Statistik

Die konkreten Todesfälle, die aus diesem System hervorgegangen sind, tragen Namen. Abdul Rahman Mirie starb am 13. November 2023 in Megiddo-Gefängnis. Seine Obduktion ergab gebrochene Rippen, ein gebrochenes Brustbein und ausgeprägte Gewaltspuren. Mithäftlinge bezeugen, dass er eine Woche vor seinem Tod von IPS-Wächtern schwer angegriffen worden war und danach nicht mehr gesehen wurde. Abdel Rahman Bahash starb im Januar 2024 in Megiddo; die Obduktion ergab mehrere gebrochene Rippen, eine Milzverletzung und Prellungen. Muhammad Elsbar starb am 08. Februar 2024 in Ofer-Gefängnis; er litt seit seiner Kindheit an Morbus Hirschsprung, einer Darmerkrankung, die eine spezielle Diät erfordert – beides wurde ihm verweigert. Ein Arzt von Physicians for Human Rights Israel stellte als Todesursache medizinische Vernachlässigung fest. Samih Aliwi verbrachte Monate in Ktzi’ot, seine wiederholten Bitten um medizinische Versorgung wurden ignoriert. Erst als er die Fähigkeit zu sprechen verlor, unter Hypokaliämie litt und auf 40 Kilogramm abgemagert war, wurde er in die zentrale IPS-Medizineinrichtung verlegt. Er starb dort am 06. November 2024. Walid Khalid Abdullah Ahmad, 17 Jahre alt, starb am 22. März 2025 in Megiddo-Gefängnis. Die Obduktion ergab langanhaltende Unterernährung, unbehandelte Kolitis und Krätze sowie Gewaltspuren auf seinem Körper. Er hatte eine Portion Reis mit neun anderen Minderjährigen geteilt.

Mindestens 75 Palästinenser sind zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 31. August 2025 in israelischer Haft gestorben – eine durch das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte validierte Zahl. Physicians for Human Rights Israel dokumentiert für denselben Zeitraum mindestens 52 Todesfälle in Militärgewahrsam, ausschließlich Männer aus Gaza. Bei fast der Hälfte dieser Fälle ist die Identität der Verstorbenen bis September 2025 unbekannt – weil der Staat keine Informationen herausgibt. Stand September 2025 wurde kein einziger Soldat und kein einziges IPS-Mitglied wegen dieser Todesfälle angeklagt.

Sexualisierte Gewalt als dokumentiertes Muster

Sexualisierte Gewalt in Hafteinrichtungen wird im vorliegenden Dokumentationsverfahren nicht als Randphänomen behandelt. Die NGO-Submission enthält mehrere voneinander unabhängige, detaillierte Berichte aus verschiedenen Einrichtungen. Der UN-Ausschuss gegen Folter widmet dem Thema in seinen Abschlussfeststellungen einen eigenständigen Absatz und stellt fest, dass nach verfügbaren Informationen bis dato keine Anklagen gegen israelische Sicherheitsbeamte wegen solcher Handlungen erhoben wurden.

Die dokumentierten Formen umfassen: Schläge auf entkleidete Häftlinge, gezielt auf die Genitalien; das Einführen von Gegenständen in den Körper während Durchsuchungen; Zwang, nackt vor anderen Häftlingen und Wächtern zu stehen, während die Handlungen von IPS-Personal gefilmt wurden; Drohungen mit Vergewaltigung gegen Häftlinge und ihre Familienangehörigen; sexuelle Beleidigungen und Demütigungen als Teil des täglichen Routineablaufs in Sicherheitsflügeln. Auch Häftlinge wurden gezwungen, sich gegenseitig zu erniedrigen.

In einem Zeugenbericht, den die Menschenrechtsorganisation PCATI im Dezember 2023 aufnahm, schildert R. Ereignisse in Ktzi’ot: „Die Wächter führten Durchsuchungen durch, während die Gefangenen nackt waren; sie platzierten etwa 12 Gefangene in einer engen Toilettenkabine. Sie führten das bei Durchsuchungen verwendete Aluminiumgerät in den After der Gefangenen ein. Dabei schlugen sie genüsslich auf die Genitalien der Gefangenen, während andere Gefangene und Wächter zusahen.“ Eine weibliche Häftlinge – in einem Protokoll einer Anhörung des Judäischen Militärgerichts vom 13. November 2023 belegt – erlitt laut ihrer Anwältin wiederholten Missbrauch in HaSharon-Gefängnis, darunter Schläge in ihrer Zelle, außerhalb des Kamerabereichs, während sie nackt war.

Diese Berichte sind nach Bewertung der einreichenden Organisationen nicht isoliert. Sie kommen aus verschiedenen Einrichtungen, verschiedenen Zeiträumen und wurden von unabhängig voneinander arbeitenden Menschenrechtsorganisationen aufgenommen.

Was fehlt: Die Schutzlücken als Architektur

Die beschriebenen Haftbedingungen sind nicht das Produkt von Aufsichtsversagen in einem ansonsten funktionierenden System. Sie sind möglich, weil die Schutzmechanismen, die in solchen Situationen greifen sollten, systematisch außer Kraft gesetzt wurden – und zwar nicht schrittweise durch Vernachlässigung, sondern durch konkrete rechtliche und administrative Entscheidungen.

Anwaltskontakt ist für Häftlinge unter dem Unlawful Combatants Law für die ersten 45 Tage routinemäßig verweigert, per Gerichtsbeschluss in vielen Fällen auf 75 Tage verlängert. ISA-Häftlinge können bis zu 30 Tage ohne Anwaltskontakt gehalten werden, per Militärgericht verlängerbar auf 60 Tage. In der Praxis bedeutet das: Die überwiegende Mehrheit aller ISA-Verhörten hat während der gesamten Verhördauer keinen Zugang zu rechtlichem Beistand. Israelische Militärgerichte genehmigen Verlängerungen der Anwaltssperrung routinemäßig und ohne eingehende Prüfung – auch dann, wenn Folter- und Misshandlungsvorwürfe vorliegen.

Hinzu kommt aktive Sabotage des Anwaltszugangs: Im Januar und Februar 2025 sagte Megiddo-Gefängnis denselben geplanten Besuch eines PCATI-Anwalts dreimal in Folge ab – zunächst mit dem Verweis auf einen angeblichen Verwaltungsfehler, zweimal mit der Begründung plötzlicher „Notsituationen“, die ausgerufen wurden, während der Anwalt bereits auf dem Gefängnisgelände war. Im Mai 2025 verweigerte Ganot-Gefängnis einem PHRI-Anwalt den Zugang zu drei Gaza-Häftlingen mit dem Hinweis auf eine dreiwöchige medizinische Isolation wegen Krätze – obwohl dieselbe Erkrankung seit Monaten in den gesamten Einrichtungen grassierte und als Anlass für Isolationsmaßnahmen ohne Gesundheitsbezug genutzt wurde.

IKRK-Zugang zu allen Palästinensern unter israelischer Sicherheitshaft wurde unmittelbar nach dem 7. Oktober 2023 vollständig eingestellt – für den Israel Prison Service, für Militäreinrichtungen und für ISA-Verhöreinrichtungen. Das ist historisch ohne Präzedenz: Seit 1968 hatte das Internationale Komitee vom Roten Kreuz Zugang zu palästinensischen Häftlingen, auch in früheren Kriegen und Eskalationen. Bis September 2025 hatte das Oberste Gericht dem Staat in einer Petition, die den IKRK-Ausschluss anficht, 19 aufeinanderfolgende Verfahrensaufschübe gewährt. Eine inhaltliche Anhörung hatte bis dahin nicht stattgefunden – obwohl die Petition bereits im Februar 2024 eingereicht worden war.

Erzwungenes Verschwinden ist ein weiterer struktureller Befund. Israel erkennt nach eigenem Bekunden keine Rechtspflicht an, Informationen über festgehaltene Palästinenser aus Gaza bekanntzugeben. Erst nach einer HaMoked-Petition wurde im Mai 2024 eine E-Mail-Adresse eingerichtet, über die Angehörige Informationen anfragen können – praktisch zugänglich erst nach 45 Tagen Haft. Zwischen Mai und Oktober 2024 gelang es HaMoked über diesen Weg, 501 Häftlinge aus Gaza zu lokalisieren. Das Schicksal von weiteren 400 Palästinensern aus Gaza, die HaMoked zu orten versuchte, ist bis heute ungeklärt.

Was das im Einzelfall bedeutet, belegen dokumentierte Fälle. T.T. verschwand; im November 2024 behauptete das Militär, er sei nach Gaza entlassen worden. Im März 2025 teilte das Militär HaMoked kryptisch mit, T.T. sei am 31. Dezember 2024 in einem israelischen Krankenhaus „nach seiner Entlassung“ gestorben – ohne weitere Angaben. Mounir und Yassin Alfaqawi, Vater und Sohn, wurden im März 2024 von Soldaten verhaftet. Wochen lang war ihr Schicksal unbekannt. Nach einer Habeas-Corpus-Petition teilte der Staat mit, beide seien vier Monate zuvor in Militärgewahrsam gestorben. Von 24 Habeas-Corpus-Anträgen, die HaMoked zwischen Mai und Oktober 2024 beim Obersten Gericht einreichte, wurden 16 abgewiesen – mit der staatlichen Begründung, es gebe „keinen Hinweis auf Verhaftung oder Haft“. Darunter: das Verschwinden eines fünfjährigen Mädchens und zweier älterer Männer, deren Schicksal bis heute ungeklärt ist.

Medizinische Unabhängigkeit ist strukturell nicht gegeben. IPS-Mediziner sind beim Nationalen Sicherheitsministerium angestellt, nicht beim Gesundheitsministerium, und unterliegen keiner unabhängigen Berufsaufsicht. Seit 2019 schreibt eine Verordnung vor, dass bei Untersuchungen durch unabhängige Ärzte ein IPS-Wächter anwesend sein muss – was die Vertraulichkeit des Arzt-Patienten-Verhältnisses aufhebt. Im Sde Teiman-Lager arbeitete das medizinische Personal anonym und war ausdrücklich angewiesen, Gewalthinweise nicht zu dokumentieren. Mehrere israelische Krankenhäuser verweigerten ab Oktober 2023 – in Reaktion auf Anweisungen des Gesundheitsministers – die Aufnahme kranker und verletzter palästinensischer Häftlinge, was dazu führte, dass die Feldeinheit in Sde Teiman Fälle behandelte, die weit über ihre Kapazitäten hinausgingen.

Gerichtliche Kontrolle hat nach Bewertung der vorliegenden Dokumentation ebenfalls versagt. 20 Petitionen israelischer NGOs gegen Folter und Misshandlung in IPS-Einrichtungen wurden seit Oktober 2023 beim Obersten Gericht eingereicht. Nur zwei wurden stattgegeben. Das Gericht hat wiederholt prozessuale Gründe genutzt, um inhaltliche Entscheidungen zu vermeiden. Als NGOs im November 2023 eine dringende Petition einreichten, die auf die systematische Verletzung der Grundrechte palästinensischer Sicherheitsgefangener zielte, wies das Gericht sie ab: Die richtige Vorgehensweise seien individuelle Einzelpetitionen – obwohl alle betroffenen Häftlinge vollständig von der Außenwelt abgeschnitten waren und keine eigenen Petitionen einreichen konnten.

Geständnisse unter Zwang sind im israelischen Rechtssystem verwertbar. Das Oberste Gericht bestätigte 2022 ausdrücklich die Zulässigkeit eines Geständnisses, das weniger als 48 Stunden nach Verhören mit „Sondermitteln“ in Polizeigewahrsam abgelegt worden war – wobei der Staat selbst einräumte, dass bei den Verhören schmerzverursachende Maßnahmen eingesetzt worden waren. Militärgerichte haben nach vorliegenden Informationen bis dato keinen einzigen Fall, in dem ein Geständnis wegen Foltererzwingung unzulässig erklärt worden wäre – mit einer einzigen dokumentierten Ausnahme aus dem Jahr 2011. Die eingangs genannte Geständnisrate von 96,8 Prozent ist das messbare Produkt dieses Systems.

Straflosigkeit als Struktur, nicht als Versagen

Das israelische Untersuchungssystem für Misshandlungsvorwürfe ist institutionell fragmentiert, chronisch langsam und produziert systematisch keine Ergebnisse. Das ist keine Zufälligkeit, sondern das Muster über alle drei beteiligten Behörden hinweg.

Für den ISA ist der Inspector for Interrogee Complaints – seit 2014 formal unabhängig – die zuständige Beschwerdestelle. Von über 1.450 Beschwerden seit 2001 führten drei zu strafrechtlichen Ermittlungen. Keine zu einer Anklage. Kein einziger Einspruch gegen eine Akteneinstellung wurde je stattgegeben. Die durchschnittliche Vorprüfungszeit beträgt drei Jahre und vier Monate. Die einreichenden Organisationen stellen fest: Der Mechanismus ist inzwischen kompetent darin, Dokumente zu erstellen und Erklärungen zu formulieren – er produziert nur keine Rechenschaftspflicht.

Für das Militär ist die Military Police Criminal Investigation Division zuständig. Laut Daten der israelischen NGO Yesh Din wurden zwischen 2018 und 2022 nur in einer Minderheit der gemeldeten Fälle Ermittlungen eröffnet. Die Anklagewahrscheinlichkeit für einen israelischen Soldaten bei der Tötung eines Palästinensers liegt bei 0,4 Prozent – eine Anklage auf 219 gemeldete Todesfälle. Das Militär räumte ein, bis August 2024 insgesamt 58 Ermittlungsverfahren zur Behandlung von Gaza-Häftlingen eröffnet zu haben, davon 44 wegen Todesfällen. Im selben Zeitraum hatte das Militär nur einen einzigen Leichnam für eine Obduktion freigegeben – obwohl in den ersten sechs Kriegsmonaten 32 Palästinenser in Militärgewahrsam gestorben waren. Stand November 2024: 15 Anklagen in zwei Kriegsjahren gegen Soldaten insgesamt, die meisten wegen Waffendiebstahls. Keine einzige wegen eines Todesfalles in Haft.

Für den IPS liegt die Anklagequote bei Gewaltbeschwerden laut einer Analyse des Knesset-Forschungsdienstes bei 3 bis 5 Prozent – mit der Standardbegründung für Einstellungen: „kein Straftatbestand festgestellt.“ Seit dem 7. Oktober 2023 wurde kein einziges IPS-Mitglied wegen Folter, sexualisierter Gewalt oder eines Todesfalles angeklagt. Darunter: die 19 IPS-Wächter, die nach dem gewaltsamen Tod von Thaer Abu Asab am 19. November 2023 in Ktzi’ot untersucht wurden.

Ein letztes Element vervollständigt die Straflosigkeitsarchitektur: Die israelische Regierung verfolgt derzeit zwei legislative Initiativen, die den verbleibenden Spielraum für externe Kontrolle weiter einschränken würden. Das erste ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des Vereinsgesetzes, der NGOs, die Mittel aus ausländischen Regierungsquellen erhalten, für drei Jahre untersagen würde, Regierungsministerien öffentlich zu kritisieren oder an politischen Aktivitäten teilzunehmen – mit Steuerstrafen von 23 bis 46 Prozent auf ausländische Spenden als Druckmittel. Das zweite kriminalisiert jede formale Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und sieht Strafen von bis zu lebenslanger Haft vor – was die NGOs, die Folter dokumentieren und mit IStGH-Verfahren zum Thema Palästina in Berührung stehen, unmittelbar in ihrer Arbeit bedrohen würde.

Was aus einem System wird

Die Architektur, die dieser Artikel beschreibt, ist nicht neu. Administrative Detention gibt es seit 1948, das Notstandsverhör seit Jahrzehnten, Beschwerden über Misshandlung in israelischer Haft seit mindestens den 1970er Jahren. Der UN-Ausschuss gegen Folter hat Israel bereits 2009 und 2016 auf dieselben strukturellen Probleme hingewiesen: fehlende Kriminalisierung von Folter, unzureichende Untersuchungsmechanismen, Incommunicado-Haft, mangelnder IKRK-Zugang. Keine dieser Empfehlungen wurde umgesetzt.

Was nach dem 7. Oktober 2023 passierte, war keine Erfindung von etwas Neuem. Es war die radikale Ausweitung von etwas Bestehendem: Massenverhaftungen, die das System an seine Kapazitätsgrenzen trieben und darüber hinaus; Sonderrechte, die flächendeckend statt ausnahmsweise angewendet wurden; Schutzmechanismen, die auch dort beseitigt wurden, wo sie zumindest nominell existiert hatten. Hinzu trat die explizite politische Legitimierung: Ministerien, deren Vertreter die Verschlechterung von Haftbedingungen öffentlich einforderten und deren Anweisungen schriftlich dokumentiert sind.

Die Frage, ob das, was dabei entstanden ist, als institutionalisierte Staatspolitik zu qualifizieren ist, hat ein internationales Gremium mit formalem Mandat gestellt und beantwortet. Welche Antwort es gegeben hat, was diese Antwort bedeutet und was sie nicht bedeutet – das ist Gegenstand des zweiten Teils dieser Serie.

Dies ist Teil 1 einer zweiteiligen Serie. Teil 2 – „De-facto-Staatspolitik: Was der UN-Ausschuss gegen Folter zu Israel festgestellt hat“ – erscheint in Kürze auf www.michael-hollister.com.


Michael Hollister war sechs Jahre Bundeswehrsoldat (SFOR, KFOR) und blickt hinter die Kulissen militärischer Strategien. Nach 14 Jahren im IT-Security-Bereich analysiert er primärquellenbasiert europäische Militarisierung, westliche Interventionspolitik und geopolitische Machtverschiebungen. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf dem asiatischen Raum, insbesondere Südostasien, wo er strategische Abhängigkeiten, Einflusszonen und Sicherheitsarchitekturen untersucht. Hollister verbindet operative Innensicht mit kompromissloser Systemkritik – jenseits des Meinungsjournalismus. Seine Arbeiten erscheinen zweisprachig auf www.michael-hollister.com , bei Substack sowie in kritischen Medien im deutsch- und englischsprachigen Raum.

Quellenverzeichnis

  1. PCATI, Adalah, HaMoked, Physicians for Human Rights Israel, Parents Against Child Detention (OMCT): NGO Submission an den UN-Ausschuss gegen Folter, 13. Oktober 2025 – https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/DownloadDraft.aspx?key=NZZGCnrqFt6Z6k06NOGPmGw88HLLKnpbeYMRgaWQ4x0xyWsK8eqeNkD0PZ4S7QDB
  2. Committee against Torture, Concluding Observations on the sixth periodic report of Israel, CAT/C/ISR/CO/6, verabschiedet 25. November 2025, veröffentlicht 22. Dezember 2025 – https://www.ecoi.net/en/file/local/2134602/G2520538.pdf
  3. OHCHR: At least 75 Palestinians have died in Israeli detention since 7 October 2023, 17. September 2025 – https://www.un.org/unispal/document/ohchr-press-release-17sep25/
  4. OMCT: Israel – CAT warns of systematic torture and ill-treatment of Palestinians, incommunicado detention and impunity, 04. Dezember 2025 – https://www.omct.org/en/resources/news/israel-cat-warns-of-systematic-torture-and-ill-treatment-of-palestinians-incommunicado-detention-and-impunity
  5. Yesh Din: Data Sheet – Law Enforcement Against Israeli Soldiers Suspected of Harming Palestinians, 04. Februar 2025 – https://www.yesh-din.org/en/data-sheet-law-enforcement-against-israeli-soldiers-suspected-of-harming-palestinians-and-their-property-figures-for-2018-2022/
  6. Physicians for Human Rights Israel: Unlawfully Detained, Tortured and Starved – Gaza’s Medical Workers Testimonials, Februar 2025 – https://www.phr.org.il/en/unlawfully-detained-tortured-and-starved-gazas-medical-workers-testimonials/
  7. Nery Ramati, Karin Torn Hibler: The Cooperation between the Police and the Israeli Security Agency in Investigating Security Offenses, Law, Society and Culture, Band 4, 2021
  8. HaMoked: Unaccounted For – Disappearance of Gaza Palestinians After They Were in the Custody of Israeli Security Forces, November 2024 – https://hamoked.org/document.aspx?dID=Updates2252
  9. UN-Antifolterkonvention (UNCAT), vollständiger Text – https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-against-torture-and-other-cruel-inhuman-or-degrading

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