von Michael Hollister
Exklusive Veröffentlichung nur bei Michael Hollister am 19.04.2026
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Wie Herbizide das vollenden, was Bomben beginnen
Der Morgen, an dem die UN in Deckung ging
Am Morgen des 1. Februar 2026 informierte die israelische Armee die UN-Friedenstruppe UNIFIL über eine bevorstehende Luftoperation nahe der Blue Line im Südlibanon. Die Botschaft war eindeutig: Peacekeepers sollen sich in Deckung begeben und dort bleiben. Israelische Militärflugzeuge würden eine chemische Substanz über Gebieten nahe der Demarkationslinie ausbringen. Über neun Stunden lang konnte UNIFIL entlang eines Drittels der Blue Line keine einzige ihrer mandatierten Aufgaben erfüllen. Dutzende geplante Aktivitäten wurden gestrichen. Die israelische Armee bezeichnete die ausgebrachte Substanz als „nicht-toxisch“.
Vier Tage später veröffentlichten die libanesischen Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt die Ergebnisse ihrer Laboranalysen, durchgeführt an Proben, die UNIFIL gemeinsam mit der libanesischen Armee gesammelt hatte. Die Substanz war Glyphosat. Die gemessenen Konzentrationen lagen 20 bis 30 Mal über den normalen landwirtschaftlichen Anwendungswerten. Glyphosat ist im Libanon verboten.
Die Logik dieser zwei Aussagen nebeneinander ist einfach: Wer seinen eigenen Soldaten befiehlt, sich zu schützen, und gleichzeitig behauptet, die ausgebrachte Substanz sei harmlos, liefert eine Aussage, die sich selbst widerlegt. UNIFIL nannte die Aktion „inakzeptabel und im Widerspruch zu Resolution 1701″. UN-Sprecher Stéphane Dujarric stellte klar: Jede Aktivität der israelischen Streitkräfte nördlich der Blue Line ist eine Verletzung dieser Resolution. Nicht möglicherweise. Nicht unter Umständen. Eine Verletzung.
Was in Südlibanon an diesem Morgen begann, ist kein isolierter Vorfall. Es ist der vorerst letzte dokumentierte Schritt eines Systems, das sich über drei Länder und mehr als ein Jahrzehnt erstreckt.
Was Glyphosat tut – und was es nicht unterscheidet
Glyphosat blockiert das Enzym EPSPS, das Pflanzen für die Produktion lebenswichtiger Aminosäuren benötigen. Ohne diese Aminosäuren stirbt die Pflanze – in der Regel innerhalb von ein bis drei Wochen nach der Aufnahme durch Blätter oder Wurzeln. Der Mechanismus ist nicht selektiv. Glyphosat kennt keine Nutzpflanzen und kein Unkraut, keine militärischen Ziele und keine Zivilinfrastruktur. Es tötet, was grün ist.
Das ist der Ausgangspunkt für normale landwirtschaftliche Anwendungen, bei denen Landwirte weltweit Glyphosat zur Unkrautbekämpfung einsetzen – in definierten Konzentrationen, auf eigenem Land, mit dem ausdrücklichen Ziel, danach wieder etwas anpflanzen zu können. Die empfohlene Aufwandmenge liegt je nach Kultur und Anwendungsziel zwischen 1,5 und 4 Kilogramm Wirkstoff pro Hektar. Kein Landwirt, der seinen Boden als Grundlage seines Lebens versteht, bringt Glyphosat in einer Konzentration aus, die ein Vielfaches davon beträgt. Die Logik verbietet es: Das Ziel der Landwirtschaft ist Wachstum, nicht dessen dauerhafte Unterbindung.
Die libanesischen Laboranalysen dokumentieren diese Konzentrationen – gemessen in Proben, die UNIFIL gemeinsam mit der libanesischen Armee gesammelt hat. Der New Arab berichtet unter Berufung auf libanesische Ministeriumsquellen von Einzelproben mit Werten bis zum 50-Fachen der normalen Dosierung. Die WHO-Krebsagentur IARC stuft den Wirkstoff seit 2015 als „wahrscheinlich krebserregend für Menschen“ ein.
Was die Substanz bei diesen Konzentrationen im Boden anrichtet, geht über die unmittelbare Pflanzenwirkung hinaus. Glyphosat ist ein Chelatbildner – es bindet Mineralstoffe wie Eisen, Mangan und Zink im Boden und macht sie für Pflanzen und Bodenorganismen unverfügbar. Dieser Effekt bleibt bestehen, auch wenn der Wirkstoff selbst bereits abgebaut ist. Parallel dazu greift Glyphosat das EPSPS-Enzym nicht nur in Pflanzen an, sondern auch in Bodenbakterien und Pilzen – also genau den Organismen, die für die Bodenfruchtbarkeit und den natürlichen Abbau des Herbizids selbst verantwortlich sind. Eine hohe Glyphosatkonzentration zerstört damit die einzige natürliche Infrastruktur, die sie wieder beseitigen könnte.
In Quneitra identifizierten syrische Behörden nach den Überflügen israelischer Agrarflugzeuge Ende Januar 2026 zusätzlich das Herbizid Diuron in Pflanzenproben. Diuron unterscheidet sich von Glyphosat in einem entscheidenden Punkt: Es wirkt nicht primär über Blattkontakt, sondern wird über den Boden aufgenommen und hemmt die Photosynthese systemisch. Seine Wasserlöslichkeit ist geringer, seine Persistenz im Boden entsprechend höher. Der syrische Umweltexperte Mwaffak Chikhali erklärte gegenüber Syria Direct, das Schadensmuster – Vergilbung nach Regenfällen, langsames Ablösen der Substanz von Steinen – deute auf eine Kombination beider Substanzen hin. Die Chemikerin und libanesische Parlamentsabgeordnete Najat Saliba, Professorin an der American University of Beirut, ergänzte: Glyphosat werde nicht als reiner Wirkstoff ausgebracht, sondern als kommerzielle Formulierung, die Glyphosatsalz mit Tensiden kombiniert, die die Eindringtiefe in Pflanzengewebe erhöhen. Diese Formulierungen sind aggressiver als der Wirkstoff allein.
Zwei Herbizide mit unterschiedlichen Wirkmechanismen. Einer tötet über Blätter, der andere über den Boden. Zusammen decken sie beide Aufnahmewege ab. Das ist keine überdosierte Unkrautbekämpfung. Das ist ein agronomischer Befund über die Absicht hinter der Anwendung.
Drei Länder, ein dokumentiertes Muster
Der Südlibanon-Vorfall vom 1. Februar 2026 ist nicht der Beginn dieser Praxis. Er ist ihre bisher am besten dokumentierte Instanz.

Das israelische Verteidigungsministerium bestätigte auf Informationsfreiheitsanfragen der NGO Gisha, zwischen November 2014 und Dezember 2018 fast 30 Mal Herbizide entlang des Grenzzauns ausgebracht zu haben. Forensic Architecture dokumentierte, dass die Substanzen durch gezielt bei Westwind durchgeführte Operationen hunderte Meter tief auf palästinensische Felder in Gaza trieben – auf Flächen, die Israel nie betreten hat und nicht kontrolliert. Das palästinensische Landwirtschaftsministerium schätzt, dass zwischen 2014 und 2018 über 13.000 Dunam Ackerland in Gaza durch die Abdrift zerstört wurden. Ein Dunam entspricht 1.000 Quadratmetern – 13.000 Dunam sind damit rund 1.300 Hektar, etwa die Fläche von 1.800 Fußballfeldern.
In der syrischen Provinz Quneitra begannen die dokumentierten Überflüge am 25. Januar 2026. Israelische Agrarflugzeuge – nach Bildanalyse durch das niederländische Friedensinstitut PAX vom Typ Ayres S2R Thrush, stationiert am Flugplatz Mahanaim nordwestlich des Tiberias-Sees – überflogen Grenzdörfer an mindestens drei Tagen: 25., 27. und 30. Januar. Bauern aus den Dörfern Kudna, al-Asha und al-Rafid beschrieben gegenüber Syria Direct und France24 eine klebrige weiße Substanz, die stundenlang in niedriger Höhe über ihre Felder, Weiden und Häuser ausgebracht wurde. Die Wirkung trat drei Tage später ein, nach dem ersten Regen: Alles wurde gelb. Dann braun. Dann tot.
PAX wertete Copernicus-Sentinel-2-Satellitenbilder sowie PlanetScope-Aufnahmen vom 8. Februar 2026 aus. NDVI-Analysen von Dr. He Yin der Kent State University belegen den Vegetationsrückgang durch Vorher-Nachher-Vergleich: tiefgrün zu braun, entlang eines mindestens 55 Kilometer langen Streifens an der syrisch-israelischen Demarkationslinie. Das syrische Dokumentationszentrum Sijil erfasste die betroffenen Flächen: 350 Hektar Weideland vernichtet, 45 Hektar Winterkulturen tot, 5 Hektar Olivenhaine geschädigt.
Am 1. Februar 2026 folgte der Libanon-Vorfall. Gleiche Flugzeugtypen. Gleiche Substanzen. Dieselbe Vorgehensweise: Vorankündigung gegenüber UN-Truppen, Aufforderung zur Deckung, dann Ausbringung über zivilen Agrarflächen – diesmal auf einer Fläche von rund 850 Hektar entlang der Blue Line, dokumentiert durch Laboranalysen der libanesischen Ministerien, UNIFIL-Probennahme und unabhängige Feldrecherchen.
Die Herbizidoperationen stehen nicht allein. Das syrische Dokumentationszentrum Sijil hat für die Quneitra-Region seit August 2025 mehr als 1.000 israelische Verstöße erfasst, darunter 310 Bodeneinmärsche. Anfang 2025 rodete die israelische Armee rund 900 Hektar Waldbestand in der Quneitra-Region – neunhundert Hektar, darunter Obstgärten und alte Eichenwälder. Die gefällten Bäume wurden nicht den syrischen Anwohnern überlassen. Erst Bäume weg. Dann Bodenpräsenz. Dann Chemikalien auf die Felder.
Drei Länder. Dieselben Flugzeuge. Dieselben Substanzen. Über ein Jahrzehnt. Dokumentiert durch UN-Statements, Satellitendaten, Laboranalysen, Forensic Architecture und direkte Feldrecherchen unabhängiger Medien.
Was mit dem Boden passiert – und wie lange
Glyphosat wird im Boden primär durch mikrobielle Aktivität abgebaut. Bodenbakterien und Pilze metabolisieren die Substanz – das ist der einzige relevante natürliche Abbaupfad. Die Halbwertszeit unter normalen Bedingungen liegt je nach Bodentyp, Temperatur und mikrobieller Aktivität zwischen 30 und 130 Tagen. In mediterranen Tonböden – dem dominierenden Bodentyp in Südlibanon und Quneitra – tendiert die Halbwertszeit gegen das obere Ende dieser Spanne. Tonreiche Böden mit hohem Aluminiumoxidgehalt binden Glyphosat stark an Bodenpartikel, was den mikrobiellen Zugriff erschwert und die Abbaugeschwindigkeit reduziert.
Hier liegt das strukturelle Problem der vorliegenden Situation: Die Substanz, die abgebaut werden muss, zerstört gleichzeitig die einzige Infrastruktur, die sie abbauen kann. Glyphosat ist für etwa 55 Prozent der nativen Bodenorganismen toxisch, weil es das EPSPS-Enzym hemmt – dasselbe Enzym, das nicht nur in Pflanzen, sondern auch in Bodenbakterien und Pilzen vorkommt. Hochkonzentrierte Mehrfachanwendung dezimiert das Bodenmikrobiom, das für den Abbau zuständig wäre. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass bei wiederholten Anwendungen die vollständige Mineralisierungszeit mit jeder weiteren Applikation ansteigt – der Abbau wird langsamer, je öfter gespritzt wird.
Das Abbauprodukt AMPA – Aminomethylphosphonsäure – ist persistenter als Glyphosat selbst und in Boden- und Wasserproben nachweisbar, lange nachdem Glyphosat selbst unter die Nachweisgrenze gesunken ist. AMPA hat eigene toxikologische Eigenschaften und reichert sich bei Mehrfachanwendung kumulativ an.
Dauerkulturen: der Zeithorizont einer Generation
Was das für betroffene Olivenhaine bedeutet, ist agrarisch eindeutig: Ein Olivenbaum, der dreißig Jahre gewachsen ist, nimmt das systemische Herbizid über Blätter und Rinde auf und transloziert es in die Wurzeln – dort, wo die mehrjährige Energie- und Nährstoffreserve des Baumes gespeichert ist. Der Baum stirbt nicht sofort. Er stirbt über Monate, während die Substanz im Phloem wandert. Eine Neupflanzung erfordert sieben bis zehn Jahre bis zur ersten nennenswerten Ernte. Die Kombination aus Hochkonzentration, Mehrfachanwendung und Diuron als bodenaktivem Zusatz verlängert den Zeitraum, in dem eine sinnvolle Neubepflanzung möglich ist, auf Jahre – für Dauerkulturen möglicherweise über eine Generation hinaus.
Das ist keine Schätzung aus dem Bereich der Spekulation. Das ist die logische Konsequenz bekannter agronomischer Zusammenhänge, angewandt auf die dokumentierten Parameter dieser Operationen.
Wer getroffen wird
70 Prozent der Bevölkerung der Provinz Quneitra lebten von Landwirtschaft und Viehzucht. Das teilte der Gouverneur von Quneitra, Ahmed al-Dalati, am 13. Februar 2026 mit – in der Vergangenheitsform.
Abu Taha aus dem Dorf al-Rafid, wenige Meter von der Demarkationslinie entfernt, verlor seine gesamten 20 Hektar Ackerland und Weideflächen. Abu Salah aus al-Razaniyeh (Name geändert), Aussage gegenüber France24 – verlor 75 Hektar Weizen. Seine gesamte Jahresernte, finanziert über Kredite, weil die Vorjahre wegen Trockenheit schlecht waren. Dieses Jahr war der Regen gut. Die Ernte wuchs. Dann kamen die Flugzeuge. Abu Hussein aus Kodana, befragt von der Irish Times, berichtete, seine Kinder hätten nach dem Überflug rote Augen bekommen. Er ist Viehzüchter. Seine Tiere weideten auf den besprühten Flächen. Seine Einkommensgrundlage ist weg.
Khaled Shams al-Rahil, ebenfalls aus Quneitra, sagte gegenüber Sijil: Die Weideflächen seien vollständig verschwunden. Nicht beschädigt. Verschwunden. Selbst Khubeiza – wilder Malvenspross, den Familien in der Region traditionell im Winter als Nahrungsergänzung sammeln – vergilbte und trocknete nach dem Kontakt mit der Substanz.
In Südlibanon schätzte Majed Taheini, Gemeindevorstand von Aita al-Shaab, seine persönlichen Verluste auf über 30.000 Dollar – acht Dunam Olivenbäume, vier Dunam Tabak, auf Flächen, die ohnehin seit zwei Jahren wegen fortgesetzter israelischer Militäroperationen nicht zugänglich waren. Zwei Jahre ohne Olivenernte. Jetzt kein Olivenbaum mehr.
Diese Menschen sind keine Randerscheinung des Konflikts. Sie sind sein Zentrum. Die UN-Welternährungsorganisation FAO dokumentierte, dass israelische Militäroperationen im Libanon zwischen 2023 und 2024 bereits direkte Schäden im Agrarsektor von rund 118 Millionen Dollar verursacht haben, mit indirekten wirtschaftlichen Verlusten von über 586 Millionen Dollar – konzentriert in Südlibanon und der Bekaa-Ebene. Die Herbizidoperationen kommen obendrauf.
Kleinbauern in dieser Region arbeiten ohne Puffer. Eine einzige schlechte Ernte – nicht durch Chemikalien, nur durch Wetter – bedeutet zwei bis drei Jahre Schuldenspirale. Das ist das Ausgangsniveau. Wer das versteht, versteht auch, was der Verlust mehrerer aufeinanderfolgender Ernten bedeutet: nicht wirtschaftliche Schwächung, sondern den erzwungenen Abbruch einer Existenz. Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung hat in vergleichbaren Kontexten festgehalten, dass der gezielte Angriff auf landwirtschaftliche Produktionsmittel einer Zivilbevölkerung nicht nur wirtschaftlichen Schaden verursacht, sondern das Recht auf Nahrung als fundamentales Menschenrecht direkt verletzt. Was in Quneitra und Südlibanon dokumentiert ist, erfüllt diese Beschreibung präzise.
Die Rechtsfrage
UNIFIL hat die Aktion vom 01. Februar 2026 als Verstoß gegen Resolution 1701 eingestuft. Das ist keine Interpretation – das ist das offizielle Statement der UN-Friedenstruppe. UN-Sprecher Dujarric bestätigte: Jede Aktivität der israelischen Streitkräfte nördlich der Blue Line ist eine Verletzung dieser Resolution. Damit ist die völkerrechtliche Grundqualifikation des Libanon-Vorfalls nicht strittig.
Das grenzüberschreitende Ausbringen von Chemikalien über syrischem Territorium – ohne Zustimmung der syrischen Regierung, im Rahmen einer fortgesetzten Militärpräsenz in einer de-facto-Besatzungszone – verletzt Artikel 2 der UN-Charta, der den Angriff auf die territoriale Integrität eines anderen Staates untersagt. Diese Qualifikation gilt unabhängig von der Frage, ob Glyphosat unter das Chemiewaffenübereinkommen fällt – was es nicht tut.
Das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte OHCHR bezeichnete die Berichte als „serious humanitarian risk“ und verwies ausdrücklich auf die Verpflichtungen aller Parteien nach internationalem humanitärem Recht. Die im IHL-Gewohnheitsrecht verankerte Regel 54 schützt Objekte, die für das Überleben der Zivilbevölkerung unentbehrlich sind – ausdrücklich einschließlich landwirtschaftlicher Flächen und Nahrungsmittelproduktionssysteme. Die Zerstörung dieser Objekte ohne spezifische militärische Notwendigkeit ist nach dieser Regel verboten.
Der Euro-Mediterranean Human Rights Monitor hat die Operationen als Kriegsverbrechen eingestuft. Die Begründung: großflächige Zerstörung von Privateigentum ohne militärische Notwendigkeit, gezielte Schädigung ziviler Lebensgrundlagen, Verletzung des Verbots von Angriffen auf für die Zivilbevölkerung überlebenswichtige Objekte.
Das niederländische Institut PAX bleibt bei der ENMOD-Qualifikation vorsichtiger und verweist auf die hohe Schwelle des Übereinkommens – „weitreichend, langfristig und schwer“. Diese Zurückhaltung ist juristische Präzision, keine Entlastung: ENMOD und IHL-Regel 54 sind unterschiedliche Rechtsinstrumente mit unterschiedlichen Tatbestandsvoraussetzungen. Die Nichterfüllung des einen schließt die Erfüllung des anderen nicht aus.
Der Befund steht: Souveränitätsverletzung, Verstoß gegen Resolution 1701, mögliches Kriegsverbrechen nach IHL-Regel 54. Die abschließende juristische Qualifikation obliegt einem internationalen Gericht. Die Fakten, auf denen sie beruhen würde, sind dokumentiert.
Was nach dem Waffenstillstand bleibt
Ein Waffenstillstand beendet das Sterben von Soldaten. Er beendet nicht, was auf den Feldern von Quneitra und Aita al-Shaab passiert ist.
Wenn Böden vergiftet sind, Brunnen kontaminiert, Weideland für Jahre unfruchtbar, Olivenhaine abgestorben – dann ist die Rückkehr keine Frage des politischen Willens. Sie ist eine agronomische Frage. Und die agronomische Antwort lautet: nicht in diesem Jahrzehnt, nicht für diese Generation von Bauern.
Vertreibung durch Chemikalien hinterlässt keine Leichen. Sie hinterlässt braune Felder, leere Ställe und Schulden. Sie ist nicht weniger effektiv als Vertreibung durch Bomben. Sie ist langsamer. Sie ist nachhaltiger. Und sie ist schwerer zu beenden, weil kein Waffenstillstand einen Boden entgiftet.
Die Satellitendaten, die Laborberichte, die UN-Statements und die Bauernaussagen aus drei Ländern beschreiben dasselbe: ein System, das nicht auf Sieg zielt. Es zielt auf Unbewohnbarkeit.


Michael Hollister war sechs Jahre Bundeswehrsoldat (SFOR, KFOR) und blickt hinter die Kulissen militärischer Strategien. Nach 14 Jahren im IT-Security-Bereich analysiert er primärquellenbasiert europäische Militarisierung, westliche Interventionspolitik und geopolitische Machtverschiebungen. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf dem asiatischen Raum, insbesondere Südostasien, wo er strategische Abhängigkeiten, Einflusszonen und Sicherheitsarchitekturen untersucht. Hollister verbindet operative Innensicht mit kompromissloser Systemkritik – jenseits des Meinungsjournalismus. Seine Arbeiten erscheinen zweisprachig auf www.michael-hollister.com , bei Substack sowie in kritischen Medien im deutsch- und englischsprachigen Raum.
Quellenverzeichnis
- UNIFIL Statement, 2. Februar 2026 – https://unifil.unmissions.org/en/press-releases/unifil-statement-2-february-2026
- UN News / OHCHR, 6. Februar 2026 – https://news.un.org/en/story/2026/02/1166907
- Al Jazeera, 4. Februar 2026 – https://www.aljazeera.com/news/2026/2/4/health-crime-aoun-slams-israel-over-spraying-chemicals-in-south-lebanon
- Euro-Med Monitor, 4. Februar 2026 – https://euromedmonitor.org/en/article/6973/Israel%E2%80%99s-chemical-spraying-of-farmland-in-Lebanon-and-Syria-amounts-to-war-crime,-targets-civilian-survival
- PAX for Peace, 19. Februar 2026 – https://paxforpeace.nl/news/israel-should-stop-cross-border-spraying-of-herbicide-in-syria-and-lebanon/
- The New Arab, 11. Februar 2026 – https://www.newarab.com/news/israeli-chemical-attacks-devastates-lebanese-syrian-farms
- Syria Direct, 3. März 2026 – https://syriadirect.org/how-israeli-herbicides-destroyed-quneitra-crops-and-pastures/
- Irish Times, 2. März 2026 – https://www.irishtimes.com/world/middle-east/2026/03/02/the-plane-flew-and-started-spraying-israel-accused-of-poisoning-syrian-farmland-with-chemicals/
- France24, 18. Februar 2026 – https://www.france24.com/en/middle-east/20260218-israel-spraying-herbicides-syrian-crops
- Military.com, 13. Februar 2026 – https://www.military.com/feature/2026/02/13/israeli-chemical-spraying-lebanon-environmental-harm-and-legal-dispute.html
- Anadolu Agency, 4. Februar 2026 – https://www.aa.com.tr/en/middle-east/lebanon-documents-israeli-spraying-of-toxic-substances-plans-un-security-council-complaint/3820529
- Palestine Chronicle, 24. Februar 2026 – https://www.palestinechronicle.com/from-gaza-to-quneitra-israels-chemical-spraying-expands-across-borders/
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