von Michael Hollister
Exklusive Veröffentlichung nur bei Michael Hollister am 12.04.2026
3.227 Wörter * 17 Minuten Lesezeit
Teil 1 finden Sie hier:
Wie amerikanische Bomben Gaza zerstören



Das Ende der Rechenschaftspflicht
Wie Washington den letzten Kontrollmechanismus abbaute
Am 08. Februar 2024 unterzeichnete US-Präsident Joe Biden das National Security Memorandum 20. Das Dokument landete ohne Pressekonferenz, ohne Rose-Garden-Auftritt in der Welt – eine interne Verwaltungsanweisung, die Behördenverhalten regelt, solange der Präsident, der sie unterzeichnet hat, im Amt ist. Kein Gesetz. Keine Bindungswirkung über die Amtszeit hinaus. Kein eigenständiger Sanktionsmechanismus.
Was NSM-20 verlangte, war dem Wortlaut nach dennoch klar: Bevor die USA einem ausländischen Staat Verteidigungsgüter liefern, müssen Außen- und Verteidigungsministerium von diesem Staat glaubwürdige und verlässliche schriftliche Zusicherungen einholen, dass die gelieferten Waffen in Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht eingesetzt werden. Zusätzlich musste der Empfängerstaat sicherstellen, dass humanitäre Hilfe nicht blockiert oder behindert wird. Das State Department war verpflichtet, dem Kongress regelmäßig Bericht zu erstatten – mit konkreten Feststellungen zu möglichen Verstößen.
Für die Praxis des US-Rüstungsexports nach Israel bedeutete das: erstmals seit Beginn des Konflikts ein formaler Mechanismus, der die Lieferkette an eine überprüfbare Bedingung knüpfte. Erstmals eine Dokumentationspflicht, die öffentlich einsehbar war. Erstmals eine gesetzgeberische Grundlage, auf der Abgeordnete konkrete Berichte anfordern und politisch handeln konnten.
Am 21. Februar 2025 – 13 Monate später, vier Wochen nach Amtsantritt der Trump-Administration – widerrief National Security Adviser Michael Waltz das Memorandum per interner Anordnung. Keine öffentliche Ankündigung. Keine Pressekonferenz. Die Washington Post erhielt eine Kopie der Anordnung und berichtete als erstes Medium darüber. Das Weiße Haus, das State Department und das Verteidigungsministerium antworteten auf Presseanfragen zunächst nicht. Bestätigung kam erst durch mehrere aktuelle und ehemalige US-Beamte, die anonym sprachen.
Senator Jim Risch, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Senats, begrüßte die Abschaffung: NSM-20 sei „nichts anderes als ein Tugend-Signal an die progressive Linke“ gewesen, habe einen Keil zwischen die USA und ihre Verbündeten getrieben und „Russland und China die Tür geöffnet“. Senator Chris Van Hollen, der die parlamentarische Vorlage geliefert hatte, aus der NSM-20 hervorging, antwortete mit einer präzisen Lagebeschreibung: „Was die Trump-Administration damit sagt, ist, dass alles erlaubt ist.“
Gegenüber Bellingcat, das im Zuge seiner Gaza-Munitionsrecherche nach dem Stand von NSM-20 fragte, antwortete das State Department mit einem einzigen Satz: „NSM-20 ist nicht mehr US-Politik.“
Was NSM-20 war – und was in den 13 Monaten seiner Geltung tatsächlich passierte
Um zu verstehen, was mit der Abschaffung verloren gegangen ist, muss man die 13 Monate zwischen Unterzeichnung und Widerruf im Detail ansehen. Denn was in diesem Zeitraum geschah, ist nicht weniger aufschlussreich als die Abschaffung selbst.
Im März 2024 – einen Monat nach Unterzeichnung von NSM-20 – übergab Israel dem State Department seine schriftlichen Zusicherungen, wie vom Memorandum verlangt. Inhalt: Israel werde gelieferte Waffen in Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht einsetzen und humanitäre Hilfe nicht blockieren. Am 25. März 2024 bestätigte das State Department den Eingang dieser Zusicherungen und erklärte, man habe Israel „nicht in Verletzung des internationalen humanitären Rechts“ gefunden – weder im Kriegsverlauf noch bei der Bereitstellung humanitärer Hilfe.
Diese Feststellung traf auf breite Kritik, die aus ungewöhnlich vielen Richtungen kam. Die Arms Control Association erklärte, der Bericht „weiche der eigentlichen Frage aus“, ob US-Waffen mit US-Recht und Völkerrecht vereinbar eingesetzt worden seien – und bezeichnete die fehlende klare Feststellung als „Abdankung der Führungsverantwortung durch den Präsidenten in einem Moment der Krise“. Das Center for International Policy sprach von einem „Berg an Beweisen“, der systematisch ignoriert worden sei, und warnte, die Feststellung untergrabe „die Glaubwürdigkeit von NSM-20 fundamental“. Amnesty International hatte dem State Department in einer Stellungnahme konkrete Beispiele für den Missbrauch amerikanischer Verteidigungsgüter vorgelegt – darunter Einsätze gegen Zivilinfrastruktur und dokumentierte Fälle rechtswidriger Tötungen.
88 Mitglieder des Repräsentantenhauses hatten in einem formellen Brief erklärt, es gebe „ausreichend Belege“, dass Israel humanitäre Hilfe behindere – was eine direkte Verletzung der NSM-20-Zusicherungen darstellen würde. Senator Chris Van Hollen führte eine Gruppe von Senatoren an, die wiederholt schriftlich forderten, NSM-20 ernst zu nehmen: im März, im April, im Mai 2024. Eine unabhängige Expertengruppe – die Independent Task Force on the Application of NSM-20 to Israel – identifizierte „mehrfache Beschränkungen humanitärer Hilfe, einschließlich IDF-Angriffe“, die Paragraph 620I des Foreign Assistance Act auslösten und damit Konsequenzen nach sich ziehen müssten.
Nichts davon führte zu einer Änderung der US-Position. NSM-20 blieb formal in Kraft – und wurde formal nicht angewendet.
Was das Memorandum dennoch leistete, war nicht nichts. Es erzwang Dokumentation, wo vorher keine Berichtspflicht bestand. Es gab Abgeordneten einen konkreten Hebel – Berichte anfordern, auf Feststellungen bestehen, öffentlich widersprechen. Es erzeugte Reibung in der politischen Debatte, die ohne den formalen Mechanismus nicht entstanden wäre. Van Hollen erklärte rückblickend, NSM-20 habe „zu entscheidenden Momenten Druck erzeugt, der Israel dazu gebracht hat, zusätzliche Hilfe nach Gaza einzulassen.“ Das mag bescheiden klingen. Es ist mehr als nichts.
Seit dem 21. Februar 2025 existiert auch dieser Mechanismus nicht mehr.
Die Architektur des Versagens: Drei Gesetze, die nicht angewendet wurden
NSM-20 war weder das älteste noch das mächtigste Instrument, das die Lieferkette hätte regulieren können. Im US-Recht existieren mindestens drei ältere, gesetzlich verankerte Instrumente – keine präsidialen Memoranden, sondern Bundesgesetze – die bei konsequenter Anwendung eine andere Ausgangslage geschaffen hätten. Keines von ihnen wurde im Fall Israel angewendet.
Das Leahy-Gesetz
Das Leahy Law – benannt nach dem langjährigen Vermont-Senator Patrick Leahy – existiert seit den 1990er Jahren in zwei Fassungen: einer für das Außenministerium (22 U.S.C. 2378d) und einer für das Verteidigungsministerium (10 U.S.C. 362). Beide verbieten es, US-Militärhilfe an ausländische Sicherheitseinheiten zu leisten, gegen die glaubhafte Vorwürfe grober Menschenrechtsverletzungen vorliegen – darunter extralegale Tötungen, Folter, erzwungenes Verschwinden und Vergewaltigung als Kriegswaffe. Das Gesetz gilt nicht für Streitkräfte als Ganzes, sondern für spezifisch identifizierbare Einheiten.
Das Leahy Law ist kein theoretisches Instrument. Es wurde angewendet: gegen Einheiten in Kolumbien, Mexiko, Bangladesch, Ägypten, Nigeria und Sri Lanka – jeweils auf der Grundlage glaubhafter Berichte über schwere Verletzungen. Das State Department unterhält dafür einen eigenen Prüfprozess, das sogenannte „Leahy vetting“, das Einheiten vor Genehmigung einer Militärhilfe auf Vorwürfe hin überprüft.
Human Rights Watch und Amnesty International haben seit Oktober 2023 konkrete israelische Einheiten benannt, gegen die glaubhafte Vorwürfe schwerer Menschenrechtsverletzungen vorliegen – darunter extralegale Tötungen, unverhältnismäßige Angriffe auf zivile Infrastruktur und Einsatz von Hunger als Kriegsmittel. Ein formelles Leahy-Vetting-Verfahren für diese Einheiten wurde vom State Department nicht initiiert. Eine öffentliche Begründung, warum nicht, existiert nicht.
Foreign Assistance Act, Section 620I
Diese Bestimmung des Foreign Assistance Act verbietet US-Hilfe an Regierungen, die die Bereitstellung von durch US-Mittel finanzierten humanitären Gütern aktiv behindern oder verhindern. Der Text ist eindeutig: Sobald eine solche Behinderung festgestellt wird, muss die Hilfe gestoppt werden. Kein Ermessen. Keine Abwägung mit nationalen Sicherheitsinteressen.
Die UN, das World Food Programme, UNICEF, Ärzte ohne Grenzen und zahlreiche weitere Organisationen haben seit Herbst 2023 mit wachsender Dringlichkeit dokumentiert, dass der Zugang humanitärer Hilfe zu Gaza systematisch eingeschränkt wurde – durch Kontrolle der Grenzübergänge, durch Angriffe auf Hilfskonvois, durch bürokratische Blockaden. Im April 2024 wurde ein World-Central-Kitchen-Hilfskonvoi trotz koordinierter Routenabsprachen mit der IDF angegriffen, sieben Helfer wurden getötet. 88 Abgeordnete erklärten schriftlich, es gebe „ausreichend Belege“ für eine Section-620I-Verletzung. Die Independent Task Force identifizierte „multiple Beschränkungen“ die den Paragraphen auslösen. Das State Department traf zu keinem Zeitpunkt eine entsprechende formelle Feststellung.

Arms Export Control Act
Das zentrale US-Gesetz zur Kontrolle von Rüstungsexporten – der Arms Export Control Act (AECA) – verlangt, dass gelieferte Waffen ausschließlich für vereinbarte Zwecke eingesetzt werden. Diese Zwecke sind in den jeweiligen Verkaufsverträgen definiert: typischerweise Selbstverteidigung, interne Sicherheit, Ausbildung. Wenn glaubhafte Berichte über abweichende Verwendung vorliegen, ist das State Department verpflichtet, eine Überprüfung einzuleiten und gegebenenfalls Lieferungen zu unterbrechen.
Der Biden-eigene NSM-20-Bericht hatte festgestellt, es sei „vertretbar anzunehmen“, dass US-Waffen in Fällen eingesetzt wurden, die „nicht konsistent mit internationalen humanitären Rechtspflichten oder mit etablierten besten Praktiken zur Minimierung von Zivilschäden“ seien. Diese Formulierung – so vorsichtig sie auch ist – hätte eine AECA-Überprüfung auslösen können. Sie tat es nicht. Eine formale Compliance-Prüfung auf Basis des AECA, die zu einem Lieferstopp führen könnte, wurde weder unter Biden noch unter Trump initiiert.
Alle drei Instrumente existieren. Alle drei wären auf den vorliegenden Fall anwendbar. Alle drei wurden nicht angewendet. Die politische Entscheidung, sie nicht anzuwenden, ist nicht im Verborgenen getroffen worden – sie ist in offiziellen Stellungnahmen, in der Abfolge der Genehmigungsentscheidungen und im Schweigen der zuständigen Behörden dokumentiert. Das macht sie zu einem institutionellen Befund.
Die Beschleunigung: Wie die Trump-Administration die Kontrolle systematisch aushebelte
Die Abschaffung von NSM-20 war der erste Schritt einer Sequenz, nicht eine isolierte Entscheidung. Was in den Wochen danach folgte, zeigt ein konsistentes Muster: Kontrollmechanismen abbauen, Genehmigungsverfahren beschleunigen, parlamentarische Überprüfung reduzieren.
Einen Tag nach dem Widerruf von NSM-20, am 28. Februar 2025, aktivierte die Trump-Administration den Notstandsparagraphen des Arms Export Control Act – Sektion 36(b). Dieser Paragraf erlaubt dem Präsidenten, die normale Kongress-Notifizierungsfrist für Rüstungsverkäufe zu umgehen, wenn er eine nationale Sicherheitsnotlage erklärt. Die Frist, die damit umgangen wurde, beträgt je nach Transaktionsgröße 15 bis 30 Tage – eine kurze, aber politisch relevante Zeitspanne, in der Abgeordnete Einspruch erheben, öffentlichen Druck aufbauen oder Anhörungen initiieren können.
Der Notstandsparagraph ist kein Routineinstrument. Er wurde in der Geschichte des AECA selten aktiviert – und wenn, dann in Situationen akuter militärischer Krisen, in denen eine Versorgungslücke für einen verbündeten Staat in unmittelbarer Gefahr geschlossen werden musste. Die Trump-Administration nutzte ihn, um vier FMS-Fälle mit Israel im Gesamtvolumen von knapp 4 Milliarden Dollar am Kongress vorbeizuführen. Darunter: Allzweckbomben, JDAM-Lenksätze und Caterpillar D9-Bulldozer. Eine akute militärische Notlage Israels, die diesen Mechanismus gerechtfertigt hätte, war zum Zeitpunkt der Aktivierung nicht erkennbar.
Representative Gregory Meeks, der ranghöchste Demokrat im Auswärtigen Ausschuss des Repräsentantenhauses, erklärte, die Trump-Administration habe „langjährige Kongressrechte offen ignoriert“ und weigere sich, den Kongress „in kritische Fragen zur Gaza-Strategie und zur breiteren US-Israel-Politik einzubeziehen“. Die Aktivierung des Notstandsparagraphen sei ohne die übliche informelle Vorankündigung an die Ausschussvorsitzenden erfolgt – ein Bruch mit jahrelanger Praxis.
Im April 2025 folgte eine Exekutivanordnung mit dem Titel „Reforming Foreign Defense Sales to Improve Speed and Accountability“. Hinter dem Wort Accountability verbirgt sich das Gegenteil: Die Anordnung wies State Department und Verteidigungsministerium an, dem Kongress eine Anhebung der Schwellenwerte für die Notifizierungspflicht vorzuschlagen. Höhere Schwellenwerte bedeuten konkret: Mehr Transaktionen laufen unter dem parlamentarischen Radar durch. Weniger Deals müssen dem Kongress gemeldet werden. Weniger Möglichkeiten für Abgeordnete, Einspruch zu erheben oder öffentlichen Druck aufzubauen.
Die Richtung dieser Maßnahmen ist konsistent und eindeutig: Der Mechanismus, der eine Überprüfung ermöglichte, wurde abgeschafft. Der Notstand, der eine parlamentarische Pause ermöglicht hätte, wurde umgangen. Die Schwellen, die Transparenz erzwingen, sollen angehoben werden. Das Ergebnis ist eine Rüstungslieferkette nach Israel, die schneller läuft, weniger sichtbar ist und weniger demokratischer Kontrolle unterliegt als zu jedem früheren Zeitpunkt seit Beginn des Konflikts.
Deutschland: Der zweitgrößte Lieferant vor Gericht
Die Frage der Rechenschaftspflicht für Waffenlieferungen an Israel ist keine ausschließlich amerikanische Frage. Sie stellt sich mit gleicher institutioneller Schärfe für Deutschland – mit dem Unterschied, dass sie hier bereits vor mehreren Gerichten gelandet ist und konkrete rechtliche Konsequenzen erzwingen könnte.
Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte Waffenlieferant Israels. Geliefert werden unter anderem Panzergetriebeteile für israelische Merkava-Kampfpanzer, die in Gaza eingesetzt werden. Aktuelle Medienberichte – auf die das ECCHR in seinen Verfahrensschriften hinweist – zeigen, dass diese Teile nach der Lieferung unverzüglich im Kampfgebiet in Panzer eingebaut werden. Sie lagern nicht „einfach in Regalen in Israel“. Die materielle Verbindung zwischen Exportgenehmigung und Kampfeinsatz ist dokumentiert.
Das European Center for Constitutional and Human Rights hat gemeinsam mit palästinensischen Partnerorganisationen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unterstützt, die am 12. Februar 2026 verhandelt wurde – acht Tage nach Erscheinen des Bellingcat-Artikels, ohne dass dieser Zusammenhang in der deutschen Berichterstattung wahrgenommen wurde.
Der Beschwerdeführer ist ein palästinensischer Zivilist aus Gaza, der bei israelischen Angriffen seine Frau und sein Kind verloren hat und mit seinen verbliebenen Familienangehörigen weiterhin in Gaza lebt. Er wendet sich gegen deutsche Exportgenehmigungen für Panzergetriebeteile, die für Merkava-Panzer bestimmt sind. Deutsche Verwaltungsgerichte hatten seine Eilanträge mit einer Begründung abgewiesen, die selbst zum Gegenstand des Verfassungsstreits geworden ist: Er habe kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis. Ein Mensch, der seine Familie durch Waffen verloren hat, die möglicherweise mit deutschen Komponenten ausgestattet waren, habe keinen rechtlich anerkannten Anspruch darauf, gegen die Exportgenehmigung dieser Komponenten vorzugehen.
Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob dieser verwehrte Rechtsschutz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das ECCHR hat die Tragweite dieser Entscheidung klar formuliert: Sie wird zeigen, „inwieweit deutsche Gerichte den Schutz von Menschenrechten gegenüber politischen und wirtschaftlichen Interessen durchsetzen“ können. Als zweitgrößter Waffenlieferant Israels trage Deutschland „konkrete Mitverantwortung für die menschenrechtlichen Folgen dieser Exporte.“
Parallel dazu steht Deutschland in einem eigenständigen Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Nicaragua hat Deutschland vor dem IGH verklagt mit der Begründung, Deutschland beliefere Israel trotz des laufenden Völkermordverfahrens weiterhin mit Waffen und leiste damit Beihilfe. Das Verfahren ist rechtlich komplex – Nicaragua stützt sich auf die Verpflichtungen, die sich für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Völkermordkonvention aus dem laufenden Verfahren ergeben.
Deutschlands eigene Position in diesem Kontext hat sich als schwierig erwiesen. Zu Beginn des Verfahrens Südafrika gegen Israel hatte die Bundesregierung angekündigt, auf Seiten Israels zu intervenieren – der Völkermordvorwurf „entbehre jeder Grundlage“, erklärte Regierungssprecher Hebestreit, und Deutschland sehe sich aufgrund seiner Geschichte der UN-Völkermordkonvention „besonders verbunden“. Diese Position kollidierte allerdings mit Deutschlands eigener Argumentation im Nicaragua-Verfahren, in dem Berlin die Klagebefugnis Nicaraguas bestritt. Die angekündigte Nebenintervention zugunsten Israels im Hauptverfahren hat Deutschland letztlich nicht vollzogen.
Zwei Szenarien – eine offene Frage
Wer die Struktur dieser Lieferkette vollständig analysiert – die Genehmigungsentscheidungen und ihre Zeitpunkte, den systematischen Abbau der Kontrollmechanismen, das institutionelle Schweigen der Behörden und Unternehmen, die Aktivierung des Notstandsparagraphen einen Tag nach NSM-20-Widerruf – steht vor einer Frage, die zwei grundlegend unterschiedliche Antworten zulässt. Beide sind aus dem vorliegenden Material heraus plausibel. Keine lässt sich auf Basis öffentlich verfügbarer Quellen abschließend beweisen.
Das erste Szenario ist institutionelles Versagen. Die zuständigen Behörden – State Department, Pentagon, Defense Security Cooperation Agency – haben die ihnen gesetzlich auferlegten Prüfpflichten nicht ausreichend wahrgenommen. Nicht aus bösem Willen, sondern weil die institutionellen Anreizstrukturen, die politische Abhängigkeit der Behörden von der jeweiligen Regierung und die historisch gewachsene Sonderstellung Israels in der US-Außenpolitik dazu geführt haben, dass Prüfungen, die eigentlich zwingend vorgeschrieben sind, unterblieben. Das wäre ein Befund über strukturelle Schwäche im amerikanischen Rüstungsexportsystem – und würde Reformbedarf begründen: stärkere gesetzliche Verankerung, unabhängigere Prüfinstanzen, härtere Konsequenzen bei Nichtanwendung bestehender Gesetze.
Das zweite Szenario ist politische Entscheidung. Die Kontrollmechanismen wurden nicht versehentlich nicht angewendet – sie wurden bewusst außer Kraft gesetzt. NSM-20 wurde 13 Monate nach Unterzeichnung widerrufen, unmittelbar nachdem eine neue Regierung antrat, die keine Berichte mehr produzieren wollte, die politisch unbequem werden könnten. Der Notstandsparagraph wurde nicht wegen einer akuten Bedrohungslage aktiviert, sondern um parlamentarische Überprüfung zu vermeiden. Die Exekutivanordnung zur Schwellenanhebung zielt nicht auf Effizienz, sondern auf Intransparenz. Die Antwort des State Department an Bellingcat – „wir sind nicht in der Lage, solche Feststellungen zu treffen“ – ist in dieser Lesart keine Aussage über technische Unfähigkeit. Es ist eine politische Entscheidung, formuliert als administrative Unmöglichkeit.
Der Unterschied zwischen beiden Szenarien ist nicht akademischer Natur. Er bestimmt, ob die Lösung in besseren Gesetzen liegt – oder ob bessere Gesetze ebenfalls nicht angewendet würden, weil der politische Wille fehlt, sie anzuwenden.
Was bleibt, wenn die Kontrolle wegfällt
Die Frage, wer für den Einsatz von Waffen verantwortlich ist, die ein Staat einem anderen liefert, ist keine neue Frage. Sie ist seit Jahrzehnten Gegenstand von Rüstungsexportrecht, internationalem Deliktsrecht und Völkerrecht – ohne abschließende Antwort, aber mit wachsender Präzision in der Formulierung.
Was der Bellingcat-Datensatz leistet, ist nicht, diese Frage zu beantworten. Er macht sie unausweichlich. Er überführt sie vom Abstrakten ins Konkrete und Unbestreitbare: Nicht „US-Waffen töten Zivilisten in Gaza“, sondern diese Bombe dieses Typs von diesem Hersteller, geliefert über dieses Programm, genehmigt von dieser Behörde, hat an diesem Ort zu diesem Zeitpunkt diese Menschen getötet. Mit Namen. Mit Koordinaten. Mit Fotodokumentation. Mit gegengeprüfter Waffenidentifikation.
An diesem Punkt scheitert das Argument der Nichtzuständigkeit. Das State Department erklärt, es sei „nicht in der Lage, solche Feststellungen zu treffen.“ Boeing und Lockheed Martin antworten nicht. Das Pentagon schweigt. Aber die Feststellungen sind getroffen – durch unabhängige OSINT-Analysten, durch einen externen Waffenexperten, durch ein investigatives Netzwerk ohne staatliche Finanzierung und ohne politische Agenda. Die Feststellungen existieren. Die Institutionen, die eigentlich für sie zuständig wären, weigern sich, sie zur Kenntnis zu nehmen.
Was bleibt, wenn der institutionelle Rahmen wegfällt, sind drei Arenen.
Die erste ist die Gerichtsbarkeit. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt, ob ein palästinensischer Zivilist überhaupt das Recht hat, gegen deutsche Exportgenehmigungen zu klagen – ob also der Rechtsweg für Betroffene überhaupt offensteht. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag behandelt im Verfahren Südafrika gegen Israel die Frage, ob israelische Militäroperationen in Gaza unter die UN-Völkermordkonvention fallen. Parallel klagt Nicaragua Deutschland vor demselben Gericht wegen Beihilfe durch fortgesetzte Waffenlieferungen während eines laufenden Völkermordverfahrens. Mehrere Senate im US-Kongress haben Joint Resolutions of Disapproval eingebracht, um spezifische Verkäufe zu blockieren – bisher ohne parlamentarische Mehrheit, aber mit rechtlicher Wirkung als formeller Widerspruch. Diese Verfahren sind langsam. Ihre Ausgänge sind ungewiss. Aber ihre bloße Existenz verändert den politischen Raum: Sie erzeugen Dokumentation, sie setzen Fristen, sie zwingen Regierungen zu öffentlichen Positionen.
Die zweite Arena ist die Gesetzgebung. Im US-Kongress haben mehrere Abgeordnete konkrete Gesetzesvorhaben eingebracht, die das tun würden, was NSM-20 nur per Memorandum versucht hat: die Bedingungen für Rüstungsexporte gesetzlich verankern, die Prüfpflichten verbindlich machen und Konsequenzen bei Nichtbeachtung festlegen. Diese Vorhaben scheiterten bisher an den Mehrheitsverhältnissen. Sie dokumentieren jedoch, dass der politische Wille für gesetzliche Regelungen in Teilen des Kongresses vorhanden ist – und dass die Debatte über die rechtliche Grundlage von Rüstungsexporten nicht abgeschlossen ist.
Die dritte Arena ist die Öffentlichkeit. Investigativer Journalismus, OSINT-Netzwerke, Menschenrechtsorganisationen und internationale Medien leisten die Dokumentationsarbeit, die staatliche Institutionen verweigern. Bellingcats Datensatz ist das bislang präziseste Instrument dieser Art für diesen Konflikt. Er ist reproduzierbar. Er ist widerlegbar. Er ist öffentlich zugänglich. Und er existiert unabhängig davon, ob das State Department bereit ist, „solche Feststellungen zu treffen.“
Ob Rechenschaftspflicht noch ein funktionierendes Konzept ist – das ist keine rhetorische Frage. Es ist eine offene. Und ihre Beantwortung wird davon abhängen, welche dieser drei Arenen in den kommenden Jahren tatsächlich Wirkung entfalten kann: ob Gerichte Klagebefugnis anerkennen, ob Parlamente Gesetze verabschieden, die stärker sind als präsidiale Memoranden – oder ob die Dokumentation von außen die einzige Form von Rechenschaft bleibt, die in diesem System noch funktioniert.


Michael Hollister war sechs Jahre Bundeswehrsoldat (SFOR, KFOR) und blickt hinter die Kulissen militärischer Strategien. Nach 14 Jahren im IT-Security-Bereich analysiert er primärquellenbasiert europäische Militarisierung, westliche Interventionspolitik und geopolitische Machtverschiebungen. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf dem asiatischen Raum, insbesondere Südostasien, wo er strategische Abhängigkeiten, Einflusszonen und Sicherheitsarchitekturen untersucht. Hollister verbindet operative Innensicht mit kompromissloser Systemkritik – jenseits des Meinungsjournalismus. Seine Arbeiten erscheinen zweisprachig auf www.michael-hollister.com , bei Substack sowie in kritischen Medien im deutsch- und englischsprachigen Raum.
Quellenliste
- The Washington Post: „Trump repeals Biden directive linking U.S. arms to human rights“ (24. Februar 2025) https://www.washingtonpost.com/national-security/2025/02/24/trump-israel-gaza-us-weapons/
- US Senator Jim Risch: Statement on Trump NSM-20 Revocation (24. Februar 2025) https://www.foreign.senate.gov/press/rep/release/risch-statement-on-trump-nsm-20-revocation
- US Senator Chris Van Hollen: Statement on NSM-20 Revocation (24. Februar 2025) https://www.vanhollen.senate.gov/news/press-releases/van-hollen-blasts-trump-decision-to-revoke-nsm-20
- Biden White House: National Security Memorandum-20 (08. Februar 2024) https://bidenwhitehouse.archives.gov/briefing-room/presidential-actions/2024/02/08/national-security-memorandum-on-safeguards-and-accountability-with-respect-to-transferred-defense-articles-and-defense-services/
- Arms Control Association: Statement on Biden Administration’s NSM-20 Finding on Israel (Mai 2024) https://www.armscontrol.org/pressroom/2024-05/biden-administrations-finding-israel
- Congressional Research Service: U.S. Review of an Arms Sale to Israel – Issues for Congress https://www.congress.gov/crs_external_products/RL/HTML/RL33222.web.html
- Hogan Lovells: U.S. Directorate of Defense Trade Controls – FY 2025 Q1 (Juli 2025) https://www.hoganlovells.com/en/publications/us-directorate-of-defense-trade-controls-releases-list-of-fy-2025-q1-proposed-commercial-defense
- Quincy Institute for Responsible Statecraft: „U.S. Military Aid and Arms Transfers to Israel, October 2023 – September 2025“ (Oktober 2025) https://quincyinst.org/research/u-s-military-aid-and-arms-transfers-to-israel-october-2023-september-2025/
- ECCHR: Bundesverfassungsgericht entscheidet über deutsche Rüstungsexporte nach Israel (10. Februar 2026) https://www.ecchr.eu/pressemitteilung/bundesverfassungsgericht-entscheidet-diese-woche-ueber-deutsche-ruestungsexporte-nach-israel/
- Lawfare: „Biden’s New Policy on Security Assistance, NSM-20, Will Not Save Gaza“ (Februar 2024) https://www.lawfaremedia.org/article/biden-s-new-policy-on-security-assistance-nsm-20-will-not-save-gaza
- IMEU Policy Project: „Biden’s NSM-20 Report Must Hold Israel Accountable“ https://www.imeupolicyproject.org/memos/bidens-nsm-20-report-must-hold-israel-accountable-for-violating-assurances
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