Der Wolf im Schafspelz – Wie die EU mit ihrem Medienfreiheitsgesetz den Quellenschutz aushöhlt

Der Wolf im Schafspelz – Wie die EU mit ihrem Medienfreiheitsgesetz den Quellenschutz aushöhlt * Das neue EU-Medienfreiheitsgesetz verkauft sich als Schutzschild für Journalisten – doch in Wahrheit öffnet es die Tür für Überwachung, Quellenausspähung und staatliche Eingriffe. Hinter der demokratischen Fassade entsteht ein Werkzeug, das Pressefreiheit relativiert und autoritäre Strukturen vorbereitet.

von Michael Hollister

Erstveröffentlicht bei Transition News am 05. November 2025

2.044 Wörter * 11 Minuten Lesezeit

Was in autoritären Regimen mit dem Maschinengewehr geschieht, erledigt Brüssel mit dem Gesetzestext. Wer diesen Satz für überzogen hält, sollte sich den neuen Artikel 4 des EU-Medienfreiheitsgesetzes genau ansehen. Auf den ersten Blick wirkt er wie ein Meilenstein des Presseschutzes: Kein Zwang zur Offenlegung von Quellen, keine Überwachung von Journalisten, kein Einsatz von Spähsoftware gegen Redaktionen – so lauten die wohlklingenden Versprechen. Doch wer genau liest, erkennt: Der eigentliche Schutz endet dort, wo es politisch heikel wird. Und dann wird aus dem angeblichen Schutzschild ein trojanisches Pferd.

Die Ausnahme wird zur Regel

Der zentrale Schutzparagraph des EU-Medienfreiheitsgesetzes ist auf dem Papier eindeutig – und in der Praxis wirkungslos. Denn er enthält eine weitreichende Ausnahmeregel: Wenn es im „überwiegenden öffentlichen Interesse“ liegt, dürfen Journalisten sehr wohl überwacht, ihre Quellen ausgespäht, ihre Wohnungen durchsucht und ihre Kommunikationsmittel infiltriert werden. Der Einsatz „intrusiver Überwachungssoftware“ – gemeint ist Pegasus und alles, was ähnlich funktioniert – ist ausdrücklich erlaubt, sofern ein „überwiegender Grund“ vorliegt und irgendein Gericht im Nachgang zustimmt.

Was genau dieses „überwiegende Interesse“ ist, bleibt bewusst unklar. Es wird nicht definiert, nicht begrenzt, nicht überprüft. Die Tür steht offen – und alles hängt an der Auslegung durch die politische oder juristische Instanz, die gerade an der Macht ist. Und wo Auslegungsspielraum besteht, wird er auch genutzt. Das ist keine Spekulation, sondern politische Realität. Von Frankreichs Anti-Terror-Gesetzen bis zu Deutschlands Gummiparagrafen wie §129b – überall sehen wir, wie einstige Ausnahmen zum Alltag wurden.

Kein autoritärer Staat nötig

Man braucht keinen autoritären Staat, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Es reicht ein demokratischer Staat mit einem Machtapparat, der den Journalismus nicht mehr als Kontrollinstanz, sondern als Störfaktor betrachtet. Und ein Gesetz, das diesen Apparat ermächtigt, sobald er es für nötig hält. Wer ein solches Gesetz konstruiert, tut das nicht zufällig. Niemand wacht morgens auf und denkt sich einen Text wie diesen aus. Dahinter steckt politisches Kalkül, Erfahrung aus der Vergangenheit – und vielleicht sogar Vorbereitung auf die Zukunft. Wer sich heute rechtlich absichert, plant für den Ernstfall. Und der Ernstfall ist aus Sicht der Macht: Wenn Journalisten Dinge herausfinden, die sie besser nicht wüssten.

Das Gefährliche ist die demokratische Fassade. Es gibt einen Gesetzestext, ein Verfahren, eine richterliche Kontrolle – zumindest auf dem Papier. Doch wenn die Kriterien unklar sind, die richterliche Prüfung auch nachträglich erfolgen darf und die Beweislast praktisch beim Journalisten liegt, dann ist das kein Schutz, sondern ein Alibi.

Systemische Macht statt Verschwörung

Es braucht keine Verschwörung, keine Schattenregierung, keinen Geheimplan. Es reicht ein System, in dem politische, sicherheitspolitische und administrative Interessen still ineinandergreifen. Niemand muss böse Absichten haben – es genügt der Wunsch, jederzeit handlungsfähig zu bleiben. Und wenn dabei ein Grundpfeiler der Demokratie – die Pressefreiheit – geschwächt wird, dann ist das eben der Preis. Die juristische Sprache macht den Angriff unsichtbar. Er kommt nicht in Uniform, sondern im Aktenkoffer.

So ein Gesetzestext entsteht nicht aus Versehen. Da sitzen Juristen, Beamte, Politiker, Referenten. Die formulieren bewusst, prüfen bewusst, und sie lassen bewusst diese Gummiparagraphen drin. Das wird diskutiert, angepasst, gegengelesen – und trotzdem verabschiedet.

Und das bedeutet: Mehrere Personen in Machtpositionen sind damit einverstanden, ein Werkzeug in die Welt zu setzen, mit dem man Journalisten im Zweifel verhaften, überwachen, ruinieren kann – und das ganz legal.

Ein Angriff auf das demokratische Fundament

Der Journalismus ist nicht einfach „Meinungsäußerung“, sondern eine der tragenden Säulen der Gewaltenteilung. Wenn man ihn unter Kontrolle bringt, bricht das Kontrollsystem zusammen. Dann wird nicht mehr kontrolliert – sondern nur noch verwaltet.

Die Beispiele sind keine Einzelfälle. Ob Ken Jebsen, Alina Lipp, Torsten Röper oder Michael Ballweg – man kann über einzelne inhaltlich streiten. Aber entscheidend ist: Die Maßnahmen sind nicht verhältnismäßig. Sie sind repressiv, einschüchternd, existenzvernichtend. Und sie folgen einem Muster: Wer zu laut, zu unbequem, zu unabhängig berichtet, bekommt Besuch. Vom Staat. Von der Justiz. Vom Bankensystem. Oder direkt vom Verfassungsschutz.

Ken Jebsen – öffentlich diskreditiert, finanziell blockiert, medial verbannt. Michael Ballweg – über ein Jahr in Untersuchungshaft, ohne Urteil, wegen angeblicher Spendenunregelmäßigkeiten, mittlerweile von Amnesty International als problematischer Fall dokumentiert. Alina Lipp – aus Deutschland verjagt, Konten gesperrt, weil sie aus prorussischer Perspektive über den Ukrainekrieg berichtete. Thomas Röper – mit Reisesperren und Zahlungsblockaden belegt, weil er in Russland lebt und arbeitet.

Und dann kommt das perfideste Element: Die breite Öffentlichkeit schweigt. Weil sie denkt: „Naja, der war ja auch etwas extrem“ – oder: „Irgendwas wird schon dran sein.“ Aber die Botschaft ist klar: „Wenn du dich zu weit rauslehnst, bist du der Nächste.“

Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Was hier zur Debatte steht, ist mehr als ein politischer Fehlgriff. Es ist ein direkter Angriff auf das Fundament, auf dem Demokratien wie Deutschland ruhen: die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO). Diese Ordnung – kodifiziert und geschützt im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – bildet das Herzstück der deutschen Staatsidentität.

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 1 Absatz 1 die Unantastbarkeit der Menschenwürde – und verpflichtet alle staatliche Gewalt zu ihrem Schutz. In Artikel 5 Absatz 1 wird die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung ausdrücklich garantiert – ohne Zensur. Diese Rechte gelten nicht als freundliche Zugeständnisse, sondern als unveräußerliche Abwehrrechte gegen den Staat.

Auch das Bundesverfassungsschutzgesetz ist eindeutig. In § 4 Absatz 2 heißt es: „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, sind insbesondere solche, die darauf abzielen, die im Grundgesetz konkretisierten Grundprinzipien zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.“

Diese Grundprinzipien sind laut ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem: die Menschenwürde (Art. 1 GG), die Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 1 GG), die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Rechtsstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Gerichte – und eben auch: die Freiheit der Meinungsäußerung und der Presse.

Ein Gesetz, das diesen Bereich unterminiert – indem es Pressefreiheit relativiert, Quellenschutz unter Vorbehalt stellt und die staatliche Überwachung journalistischer Arbeit legalisiert – bewegt sich daher nicht mehr im verfassungsmäßigen Rahmen, sondern verletzt ihn strukturell.

Die große Ironie ist: Würde ein Bürgerverein oder eine Partei ein solches Gesetz vorschlagen, das Journalisten überwachen und bestrafen darf, wäre der Verfassungsschutz sofort zur Stelle. Doch wenn die gleiche Maßnahme von Regierungsebene kommt, wird sie als Fortschritt verkauft. Dabei erfüllt genau dieses Vorgehen – laut Definition des BVerfSchG – alle Kriterien einer verfassungsfeindlichen Bestrebung.

Kein Einzelfall – eine politische Linie

Der EU-Medienfreiheitsakt ist kein isoliertes Problem. Er reiht sich ein in eine Kette von Gesetzen, Verordnungen und politischen Maßnahmen, die seit Jahren in dieselbe Richtung zielen: Mehr Kontrolle, mehr Überwachung, weniger Freiheit.

Bereits vor Jahren wurde in mehreren Bundesländern das sogenannte „Polizeiaufgabengesetz“ massiv verschärft. In Bayern beispielsweise wurde 2018 der Begriff der „drohenden Gefahr“ eingeführt (Bayerisches Polizeiaufgabengesetz). Dies ermöglicht eine präventive Ingewahrsamnahme ohne richterlichen Beschluss, ursprünglich bis zu 30 Tage, mittlerweile potenziell unbegrenzt verlängerbar – ein direkter Bruch mit dem Grundprinzip der Unschuldsvermutung.

Dann kam der Digital Services Act (DSA). Offiziell ein Gesetz zur besseren Regulierung großer Plattformen, enthält er in Wahrheit Möglichkeiten zur massiven Einschränkung der Meinungsfreiheit. Plattformen können verpflichtet werden, Inhalte zu löschen – nicht nur auf richterliche Anordnung, sondern auch auf Zuruf staatlicher Stellen. Was gelöscht wird, entscheiden keine Gerichte – sondern oft Algorithmen oder politische Stellen im Schnellverfahren.

Auch die kommenden Data Governance Acts und KI-Verordnungen der EU gehen in diese Richtung. Sie sollen Daten zentral erfassen, zugänglich machen und technisch regulieren. Mit jeder neuen Verordnung entsteht ein Netzwerk aus Zugriffsrechten, Pflichten zur Offenlegung und der Möglichkeit zur Echtzeitüberwachung.

Gleiches gilt für die geplante digitale Identität und das EU-ID-Wallet. Wer künftig seinen Führerschein, seinen Personalausweis, seinen Impfpass und seine Bankverbindung digital in einem zentralen System verwalten muss, ist komplett angreifbar. Ein falsches Wort, eine unliebsame Veröffentlichung – und das digitale Konto wird gesperrt, der Reisepass deaktiviert, der Zugriff auf Behördenleistungen unterbrochen. All das ließe sich mit einem Knopfdruck technisch umsetzen – und die rechtlichen Rahmen dafür werden gerade geschaffen.

Und auch die Vorratsdatenspeicherung ist Teil dieser Entwicklung. Trotz des Urteils des EuGH vom 20. September 2022, das die pauschale Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten als nicht mit EU-Recht vereinbar erklärt hat, bleiben bestimmte Ausnahmen erlaubt – und damit Raum für nationale Gesetze unter dem Deckmantel der „Gefahrabwehr“.

Wer glaubt, die schrittweise Beschneidung von Rechten sei nur Zufall oder Reaktion auf äußere Umstände, der hat das Gesamtbild nicht erkannt. Es geht nicht mehr um Einzelfälle – es geht um eine politische Richtung. Und die zeigt ganz klar: Weniger Kontrolle der Macht. Mehr Kontrolle über den Bürger.

Geschichte wiederholt sich – nur digital

Was wir heute erleben, ist nicht ohne Vorbild. Die Geschichte kennt zahlreiche Beispiele, in denen Freiheitsrechte nicht über Nacht abgeschafft, sondern Stück für Stück ausgehöhlt wurden – immer mit „Notwendigkeit“ und „öffentlichem Interesse“ als Begründung.

Die späte Weimarer Republik war von Notverordnungen geprägt. Auf Basis von Artikel 48 der Weimarer Verfassung konnte der Reichspräsident Grundrechte außer Kraft setzen. Nach dem Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 wurde die berüchtigte Reichstagsbrandverordnung erlassen. Sie setzte die Freiheit der Person, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Brief- und Fernmeldegeheimnis, die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und die Eigentumsgarantie außer Kraft.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde in den USA der USA PATRIOT Act verabschiedet (Public Law 107-56, 2001). Er erweiterte die Befugnisse von FBI, CIA und NSA massiv – inklusive Zugriff auf Finanz- und Kommunikationsdaten ohne richterliche Genehmigung, verdeckte Ermittlungen und dauerhafte Überwachung. Whistleblower Edward Snowden deckte später auf, dass die NSA systematisch Metadaten, Telefonverbindungen und E-Mails weltweit abgriff – auch bei unverdächtigen Bürgern (The Guardian, NSA Files, 2013).

Die DDR erklärte sich in ihrer Verfassung als „freiheitlich-sozialistischer Staat“ – doch die Realität sah anders aus: Zensurgesetze, keine unabhängigen Medien, die Stasi mit über 90.000 hauptamtlichen und 180.000 inoffiziellen Mitarbeitern. Ziel: totale Kontrolle über Kommunikation, Gedanken, Loyalitäten.

Was früher mit Uniform und Schreibmaschine umgesetzt wurde, läuft heute über Software, Plattformrichtlinien, KI und Zugriffsgesetze. Die Wirkung bleibt dieselbe: Kontrolle. Nur der Stil ist smarter.

Legal. Digital. Kontrolliert.

Was sich hier abzeichnet, ist ein systemischer Umbauein leiser, aber präzise gesteuerter Machtwandel, der tief in die DNA europäischer Demokratien eingreift. Jedes Gesetz für sich mag noch diskutierbar erscheinen. Doch im Zusammenspiel formt sich ein autoritäres Werkzeugset, das in seiner Wirkung alles sprengt, was sich einmal freiheitlich-demokratische Grundordnung nannte.

Ein Gesetz erlaubt, Menschen ohne Urteil wegzusperren. Ein anderes verpflichtet Plattformen, missliebige Inhalte zu löschen. Ein drittes speichert jeden digitalen Schritt auf Vorrat. Ein viertes digitalisiert unsere gesamte Identität – und macht sie damit zentral steuerbar. Und nun ein Medienfreiheitsgesetz, das in Wahrheit den Quellenschutz zur Disposition stellt.

Was hier gebaut wird, ist kein Schutzraum für Demokratie – sondern ein digitales Unterdrückungssystem mit Rechtsrahmen. Um es mit den Worten des niederländischen Historiker Kees van der Pijl, der als emeritierter Politikwissenschaftler u. a. die Globalisierung und ihre Herrschaftsmechanismen analysierte, zu sagen: „Was sich vor unseren Augen abspielt, ist der schrittweise Austausch des westlichen Liberalismus gegen eine autoritäre Staats- und Gesellschaftsstruktur.[*]“

Der autoritäre Staat der Zukunft braucht keine Stiefel mehr. Er kommt in Anzug und Krawatte, mit einem Laptop unterm Arm – und mit einem angeblichen Schutzgesetz in der Hand. Die Kontrolle wird nicht mehr durch Gewalt, sondern durch Daten, Gesetze und Algorithmen ausgeübt. Widerstand wird nicht mehr niedergeknüppelt, sondern ausgeloggt, gelöscht, entmonetarisiert. Wer unbequem ist, verschwindet aus dem digitalen Raum – und damit aus dem gesellschaftlichen Diskurs.

Die größte Gefahr ist nicht, dass dieses System kommt. Die größte Gefahr ist, dass es schon da ist – und die meisten es nicht bemerken.

Deshalb braucht es jetzt Öffentlichkeit, Widerspruch, Aufklärung. Denn wer in einem System lebt, das jederzeit abschalten kann, was du bist, weißt oder sagst – lebt nicht mehr in Freiheit. Sondern in einer kontrollierten Simulation davon.

Und genau davor sollten wir uns schützen.


Quellen

Rechtliche Grundlagen:

EU-Verordnungen:

Urteile und Entscheidungen:

Historische Dokumente:

  • Reichstagsbrandverordnung (1933): Verfassungen.de
  • USA PATRIOT Act (Public Law 107-56, 2001)
  • The Guardian: NSA Files (Snowden Dossier, 2013)

Dokumentierte Einzelfälle:

Kritische Analysen:

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Amnesty International
  • Verfassungsblog
  • netzpolitik.org
  • European Digital Rights (EDRi)
  • Gesellschaft für Freiheitsrechte
  • epicenter.works
  • Digitale Gesellschaft

[*] Kees van der Pijl, States of Emergency: Keeping the Global Population in Check, 2022

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